Gutachterausschuss

Unabhängige und sachverständige Einrichtung

Der Gutachterausschuss ist eine unabhängige und sachverständige Einrichtung die von Gemeinden gebildet wird, um die Werte von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Rechte an Grundstücken und Bodenrichtwerte zu ermitteln. Der Ausschuss beruht auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg.

Antrag

Der Gutachterausschuss ermittelt gegen eine Gebühr den sogenannten Verkehrswert eines Grundstücks. Es wird ein formloser Antrag gestellt, dem eindeutig zu entnehmen sein muss, um welches Grundstück es sich handelt. Hierzu werden folgende Angaben zur Lage des Grundstücks benötigt:

Möglichst die Flurstücksnummer, ansonsten Straßenname und Hausnummer, bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern muss außerdem die genaue Lage der entsprechenden Wohnung angegeben werden.

Der Antrag kann von Privatpersonen gestellt werden wenn, man:​

  • Eigentümer
  • ihnen gleichstehender Berechtigter,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigter

ist.

Für Kaufinteressenten besteht kein Antragsrecht.

Gebühren

Für die Durchführung der Ermittlungen fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des
betroffenen Grundstücks richten.

Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei Grundstückswerten:​

  • zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro:   200 Euro bis 875 Euro
  • zwischen 250.000 Euro und 1 Mio. Euro:    875 Euro bis 1.500 Euro
  • zwischen 1 Mio. Euro und 5. Mio. Euro:   1.500 Euro bis 3.100 Euro