Dienstleistungen
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Bewohnerparkausweis beantragen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Persönlicher Kontakt
Bürgeramt - Grundbucheinsichtsstelle
Leitung Bürgeramt, Gaststättenerlaubnisse, Sperrzeitverkürzungen, Wahlen
Grundbucheinsichtsstelle, Feuerwehrwesen, Straßenverkehrsbehörde
Bürgeramt
Ausweis- und Passwesen, Bußgelder, Einwohnermeldewesen, An-/Abmeldungen, Führungszeugnisse, Ordnungswidrigkeiten, Fischereischeine, Gewerbeangelegenheiten, Gestattungen, Wahlen
Standesamt - Bürgeramt
Standesamt, Ausweis- und Passwesen, Einwohnermeldewesen, An-/Abmeldungen, Führungszeugnisse
Bürgeramt
Beglaubigungen, Führerscheinanträge, Fundbüro, Sondernutzungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen Raumschaft Haslach
Bürgeramt
Friedhofsverwaltung, Fundbüro, Telefonzentrale
Bürgeramt
Rentensachen, Sozialhilfeanträge, Wohngeldanträge, Schülerbeförderung, Ansprechpartner für kommunale Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Für einen Bewohnerparkausweis benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Verfahrensablauf
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung übersenden müssen.
Anderenfalls gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Formulare und Onlinedienste
- Verkehrswesen - Antrag Umtausch/Ersatzführerschein
- Verkehrswesen - Antrag Auskunft aus Verkehrszentralregister
- Verkehrswesen - Antrag Ausstellung Bewohnerparkausweis
- Verkehrswesen - Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
- Verkehrswesen - Antrag Fahrgastbeförderung
- Verkehrswesen - Antrag Führerschein
- Verkehrswesen - Antrag Parkerleichterung Handwerker
- Verkehrswesen - Antrag verkehrsregelnde Maßnahmen, Einrichtung einer Baustelle
- Verkehrswesen - Bescheinigung ärztliche Augenuntersuchung
- Verkehrswesen - Bescheinigung ärztliche Untersuchung
- Verkehrswesen - Merkblatt Ausstellung Ersatzführerschein
- Verkehrswesen - Merkblatt Neuerteilung Fahrerlaubnis
- Verkehrswesen - Zeugnis augenärztl Untersuchung A-B-M-L-T
- Verkehrswesen - Zeugnis über augenärztliche Untersuchung C-D-E
- Verkehrswesen - Übersicht über Führerscheinklassen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.04.2019 freigegeben.