Baurechtsbehörde
Digitale Baugenehmigung
Baurechtliche Verfahren sind jetzt digital: Die Stadt Haslach arbeitet seit dem 01.01.2025 mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg („ViBa BW“).
Über diese Plattform wird die digitale Kommunikation zwischen Bauherren, Planverfassern und der Baurechtsbehörde vollständig abgewickelt. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital.
Die Untere Baurechtsbehörde der Stadt Haslach ist zuständig für die baurechtlichen Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Fischerbach, Haslach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach.
Hier geht es direkt zur Antragsstellung:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/haslach-kinzigtal/
Hinweise zur Antragsstellung:
Vorgaben für einzureichende Daten:
Es ist darauf zu achten, dass die digitalen Dokumente alle im „Portable Document Format Archivable (PDF/A) eingereicht werden, dies betrifft ebenfalls Fotos. Zudem sind eindeutige Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Dokumente unbedingt getrennt voneinander hochgeladen werden. Geschützte bzw. signierte Dateien sind nicht zulässig.
Privatpersonen:
Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für Ihre Online-Anträge. Eine Identifizierung kann durch die Online-Ausweis-Funktion in Ihrem Personalausweis erfolgen. Sollte diese Funktion nicht aktiv sein, können Sie diese in im örtlichen Bürgerbüro aktivieren lassen.
Alternativ können Sie sich über ein ELSTER-Zertifikat anmelden. Sollten Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat für die elektronische Steuererklärung haben, kann dieses verwendet werden.
Weitere Infos finden Sie unter: https://id.bund.de/
Unternehmen:
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Weitere Infos finden Sie unter: https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Kommunikation & Vollmacht:
Im ViBa BW ist die Kommunikation mit der Baurechtsbehörde nur in einer 1:1-Beziehung vorgesehen. Das bedeutet, dass im Genehmigungsprozess nur eine Person als alleiniger Kommunikationspartner zur Verfügung steht und nur diese Person etwaige Nachrichten sehen und beantworten kann. Diese Rolle erhält automatisch die Person, welche die Funktion „Antrag einreichen“ auslöst und hierdurch mit der Bauantragsstellung beginnt.
Aus diesem Grund sollten sich Entwurfsverfasser und Bauherren zunächst überlegen, wer diese Rolle sinnvollerweise übernehmen soll.
Falls ein Vertreter, wie der Entwurfsverfasser oder ein sonstiger Vertreter den Bauantrag einreicht, wird eine Vollmacht zur Durchführung des Verfahrens inklusive Zustellungsbevollmächtigung benötigt.
Ansprechpartner
Clemens Hupfer
Stadtbaumeister
Telefon: 07832/706-131
E-Mail: hupfer@haslach.de
Kristina Schwendemann
Sekretariat Baurechtsbehörde
Telefon: 07832/706-134
Telefax: 07832/706-139
E-Mail: k.schwendemann@haslach.de
Lukas Weigold
Baurechtsbehördenleiter
Telefon: 07832/706-132
E-Mail: weigold@haslach.de
zuständig für Bauvorhaben in:
- Haslach mit Bollenbach und Schnellingen
- Fischerbach
- Mühlenbach
zuständig für Bauvorhaben in:
- Hofstetten
- Steinach mit Welschensteinach
Sonja Moser
Bauverständige & Bauaufsicht
Telefon: 07832/706-130
E-Mail: moser@haslach.de
Christian Tritschler
Bauverständiger & Bauaufsicht
Telefon: 07832/706-156
E-Mail: tritschler@haslach.de