Kämmerei - Förderprogramme

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) verfolgt das Land Baden-Württemberg die Zielsetzung, in Gemeinden und Dörfern des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fort zu entwickeln.

Im Rahmen des ELR-Programms sollen insbesondere solche Vorhaben in eine Förderung einbezogen werden, die in ihrer Kombination zu einer Strukturverbesserung des jeweiligen Ortes in seiner Gesamtheit führen und damit Impulse für eine nachhaltige positive Entwicklung geben sowie einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum leisten. Dabei hat die Stärkung des Ortskerns besonderes Gewicht.

  • Förderschwerpunkt Wohnen:
    Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und Neubauten in Baulücken sowie Sanierungs-Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen zur Baureifmachung von Grundstücken.
  • Förderschwerpunkt Arbeiten:
    Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz, sowie der Reaktivierung von Gewerbebrachen.
  • Förderschwerpunkt Grundversorgung:
    Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen wie z.B. Einzelhandelsgeschäfte oder Dorfgasthäuser. Hier sind insbesondere auch Gewerbetreibende angesprochen, die beabsichtigen, diese Angebote zu verbessern.

Die Form und Höhe der Zuwendungen sind entsprechend der einzelnen Schwerpunkte sehr unterschiedlich.

Anträge zur Förderung von Maßnahmen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können über die Stadt Haslach gestellt werden.

Weitere Auskünfte sowie die Antragsformulare erhalten Sie bei der Kämmerei.
Anträge für das Programm im Folgejahr müssen bis spätestens 31. August diesen Jahres gestellt sein.