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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Über diesen Online-Prozess können Sie eine kostenfreie Leasingbriefauskunft anfordern, um zu prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Ihrer Zulassungsbehörde im Ortenaukreis eingegangen ist.
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen senden Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II normalerweise direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Behörde kann die Zulassung oder Ummeldung erfolgen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird uns vom Kredit- oder Leasinggeber übersendet und anschließend bei uns im Fachverfahren eingetragen. Halten Sie Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bereit.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage geprüft und das Ergebnis der Auskunft, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt, wird Ihnen sofort angezeigt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
Kosten
-
Hinweise
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder Ummeldung benötigt.
Somit also bei:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk inkl. Kennzeichenwechsel
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)
Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
-

