Baurechtsbehörde
Sie haben sich entschlossen zu bauen?
Als Baurechtsbehörde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn alle Antragsunterlagen vollständig und mindestens in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.
Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Schreibwarenhandel oder Sie können diese hier am Bildschirm aufrufen und kostenlos herunterladen. Da es sich nicht um unterschriftsfreie Formulare handelt, müssen sie ausgedruckt und beim Baurechtsamt eingereicht werden.
Bauanträge im Bereich der Gemeinden Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach müssen über die jeweilige Gemeinde eingereicht werden. Hier empfiehlt es sich, die Antragsunterlagen in mindestens vierfacher Fertigung einzureichen.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag individuell geprüft wird. Trotz der bei der Baurechtsbehörde eingehenden großen Anzahl von Anträgen, macht die Unterschiedlichkeit der Bauvorhaben diese eingehende Prüfung stets notwendig.
Details zu den einzelnen baurechtlichen Verfahren finden Sie hier:
Ansprechpartner
Clemens Hupfer
Stadtbaumeister
Telefon: 07832/706-131
E-Mail: hupfer@haslach.de
Kristina Schwendemann
Sekretariat Baurechtsbehörde
Telefon: 07832/706-134
Telefax: 07832/706-139
E-Mail: k.schwendemann@haslach.de
Andreas Cziep
Baurechtsbehördenleiter
Telefon: 07832/706-136
E-Mail: cziep@haslach.de
zuständig für Bauvorhaben in:
- Haslach mit Bollenbach und Schnellingen
- Hofstetten
- Fischerbach
David Obert
Verwaltungssachbearbeiter
Telefon: 07832/706-155
E-Mail: obert@haslach.de
zuständig für Bauvorhaben in:
- Steinach mit Welschensteinach
- Mühlenbach
Sonja Moser
Bauverständige & Bauaufsicht
Telefon: 07832/706-130
E-Mail: moser@haslach.de
Christian Tritschler
Bauverständiger & Bauaufsicht
Telefon: 07832/706-156
E-Mail: tritschler@haslach.de
Wasserrechtlicher Genehmigungsantrag gem. § 68 WHG für die Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit der Kinzig am Schnapperwehr sowie Antrag auf Ertüchtigung der bestehenden Wehranlage
Die DB Netz AG (DB) führt als Ausgleichsmaßnahme für den Aus- bzw. den Neubau der Bahnstrecke Karlsruhe-Basel Projekte zur Herstellung der Durchgängigkeit an Wehren mit Wasserkraftnutzung im Ortenaukreis als Bauherrin durch. Für den Standort Schnapperwehr in Haslach ist hierzu der Neubau von Anlagen zu Fischaufstieg (FAA), Fischschutz (Fsch) und Fischabstieg (FAbA) vorgesehen.
Als zukünftiger Unterhaltungslastträger dieser Anlagen und als Unterhaltungslastträger der vorhandenen Wehranlage haben sich die Stadtwerke Haslach entschlossen, im Zuge der Maßnahmenumsetzung zur Durchgängigkeit gleichzeitig die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Wehranlage durchzuführen.
Die Stadtwerke Haslach beantragen daher die wasserrechtliche Zulassung für die Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit der Kinzig am Schnapperwehr sowie die Ertüchtigung der bestehenden Wehranlage auf den Gemarkungen Haslach und Fischerbach. Das Landratsamt Ortenaukreis führt als zuständige Untere Wasserbehörde das Wasserrechtsverfahren durch.
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) können nachfolgend eingesehen werden.