Aufgaben des Stadtarchivs

Zu den Aufgaben des Stadtarchivs gehören:

  • die Beratung der städtischen Dienststellen bei der Pflege und Verwaltung von Unterlagen in ihren jeweiligen Registraturen (Dort lagert Schriftgut, auf das nicht mehr dauernd zurückgegriffen werden muss, aber noch benötigt wird, bzw. aufgrund von Aufbewahrungsschutzfristen noch nicht archiviert oder weggeschmissen werden darf.)
  • die Entscheidung, ob Unterlagen „archivwürdig“ sind (Es liegt ein hoher ortsgeschichtlicher Wert vor oder es gibt Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften zur Sicherung berechtigter Interessen.) und damit für immer im Archiv bleiben sollen, oder ob Unterlagen vernichtet werden können
  • die Übernahme der „archivwürdigen“ Unterlagen aus der Stadtverwaltung sowie deren Ergänzung durch nicht-amtliches Dokumentationsmaterial, das für die Geschichte und die Gegenwart der Stadt Haslach und seiner Ortsteile bedeutend ist (Diese Unterlagen werden Archivalien genannt.)
  • die Erschließung der Archivalien durch Findmittel (Findbücher oder Bestandslisten) und deren Bereitstellung für die Allgemeinheit
  • die Aufbewahrung und der Erhalt der Archivalien
  • die Förderung der Erforschung und der Kenntnisse der Orts- und Heimatgeschichte der Stadt Haslach und seiner Ortsteile