Dienstleistungen
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Bebauungsplan einsehen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Persönlicher Kontakt
Baurechtsbehörde
Stadtbauamt Bauverwaltung
Baulasten, Baurecht, Beiträge, Bodenrichtwerte, Nachbarrecht, Stellplatzablösungen
Baurechtsbehörde
Stadtbauamt Liegenschaften u. Bauverwaltung
Verkauf von Wohnbau- und Gewerbebauplätzen, Erwerb und Verkauf von sonstigen Grundstücken, Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten
Altlasten, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Gutachterausschuss, Landschaftsplan, Lokale Agenda, Offenhaltung der Landschaft, Sanierungssatzungen, Umweltschutz
Stadtbauamt Bauverwaltung
Abfallentsorgung, Ausschreibungen, Genehmigungen für Plakatierungen, Hallenvermietung, Sekretariat Hoch- und Tiefbau
Baurechtsbehörde Sekretariat
Stadtbauamt Bauverwaltung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende Internetportal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen.
Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren in dieses Portal einzustellen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.01.2021 freigegeben.