Dienstleistungen

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Leistungen

Geländeveränderungen beantragen

Unter Geländeveränderungen sind im Wesentlichen Geländeauffüllungen, Abgrabungen und Rebplanien zu verstehen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für Auffüllungen, Abgrabungen und sonstige Geländeveränderungen z. B. Rebplanien ( >500 m² im Außenbereich) ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Verfahrensablauf

Beim Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde, Badstraße 20, 77652 Offenburg, E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de ist ein Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

Für eine fachgerechte und schadlose Durchführung von Geländeauffüllungen wurde vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, das “Merkblatt für Geländeauffüllungen mit unbelastetem Erdaushub“ erarbeitet.

Rechtsgrundlage

Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Freigabevermerk

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