Dienstleistungen

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Leistungen

Kindertagespflege – Zuschuss beantragen (einkommensunabhängig, nur für Kinder unter 3 Jahren)

Die Betreuung Ihres unter 3-jährigen Kindes durch eine Tagespflegeperson kann bezuschusst werden. Den Zuschuss erhalten Sie auf Antrag. Er wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens geleistet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie wohnen zusammen mit Ihrem Kind im Ortenaukreis.
  • Ihr Kind wird von einer Kindertagespflegeperson betreut.
  • Die Kindertagespflegeperson besitzt eine gültige Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.

Verfahrensablauf

Sie können den Zuschuss bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fristen

Der Antrag kann entweder für die Zukunft (für 6 Monate im Voraus) oder aber für die Vergangenheit (für 6 Monate rückwirkend) gestellt werden. Eine Antragstellung für weniger als sechs Monate ist i. d. R. nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Benötigt wird lediglich der Antrag.

Kosten

Keine

Hinweise

Sie finden den Link zum Antrag auf der rechten Seite.

Freigabevermerk

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