Dienstleistungen

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Leistungen

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Zuständige Stelle

  • für Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
  • für alle anderen Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen ist eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden erforderliche Unterlagen im Laufe des Verfahrens angefordert.

Rechtsgrundlage

  • § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich
  • Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
  • Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren