Widerspruch gegen die Verwendung von Daten zur Zusendung von Informationen der Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundes-meldegesetz dürfen die Meldebehörden bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, deren Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften sowie Angaben über die Staatsangehörigkeiten nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.
 
Die betroffenen Personen haben das Recht, dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch unterbleibt die Zusendung von Informationen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Haslach im Kinzigtal, Am Marktplatz 1, 77716 Haslach eingelegt werden. Er gilt bis zu seinem Widerruf.