Fischwasserverpachtung in Haslach
1. Mühlenbacher Talbach ab Gemarkungsgrenze Mühlenbach bis Einmündung in den Klosterbach an der „Seilerbahn“ ohne Waldsee mit einer Länge von ca. 2.700 m. Der bislang vom Pächter zu entrichtende jährliche Pachtzins beträgt mind. 50 €.
2. Hofstetter Talbach ab Gemarkungsgrenze Hofstetten bis Einmündung Klosterbach an der „Seilerbahn“ und Klosterbach ab Beginn an der „Seilerbahn“ bis Einmündung in die Kinzig mit einer Länge von ca. 2.500 m (Hofstetter Talbach ca. 1.600m. Klosterbach ca. 900m). Der bislang vom Pächter zu entrichtende jährliche Pachtzins beträgt mind. 50 €.
Das Fischereirecht ist jeweils zum 01. Oktober 2026 neu zu vergeben. Die Pachtzeit beträgt 12 Jahre. Der Pächter muss in Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.
Interessenten werden gebeten, bis zum 31. Juli 2026 mit der Stadtverwaltung Haslach Kontakt aufzunehmen bzw. die Bewerbung einzureichen. Auf Wunsch kann in den Entwurf des Fischerei-Pachtvertrages Einsicht genommen werden. Ansprechpartner ist Herr Hauptamtsleiter Adrian Ritter, Tel: 07832/706-112, e-Mail: ritter@haslach.de.
