Schulsozialarbeit am Bildungszentrum
Die Schulsozialarbeit ist nach § 13 a des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) rechtlich verankert.
Wir...
- …unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen, schulischen und sozialen Entwicklung.
- …ermöglichen soziales Lernen und tragen zu einem positiven Schul-, Lebens- und Lernumfeld bei.
- …arbeiten darauf hin, dass sich Kinder und Jugendliche wertgeschätzt fühlen.
- ...unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Familien bei schwierigen Lebenslagen und Situationen.
- ...sind mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe vernetzt.
Unsere Tätigkeitsbereiche
- Individuelle Einzelfallhilfe
- Elternberatung
- Konfliktvermittlung
- Mobbingintervention und -prävention
- Interaktionspädagogik (Kooperationstraining für Klassen)
- Soziales Lernen in der Klasse
- Soziale Gruppenarbeit
- Suchtprävention
- Beteiligung an Aktionen / Projekten der Schule
- Netzwerkarbeit
- Vermittlung und Information zu regionalen Angeboten
Unsere Grundsätze
- Offenheit
Jede/r ist herzlich willkommen und zunächst „richtig“ bei uns. - Verschwiegenheit
Als unabhängiges Beratungsangebot behandeln wir alle Gesprächsinhalte vertraulich. - Ressourcenorientierung
Wir arbeiten mit den Stärken und Möglichkeiten der Menschen, die zu uns kommen. - Freiwilligkeit
Es darf jede/r selbst entscheiden, ob sie/er unser Unterstützungsangebot nutzen möchte.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

