Steuern, Gebühren & Beiträge

Steuern, Gebühren und Beiträge sind essenzielle Einnahmen, um die kommunalen Aufgaben zu erfüllen und die Infrastruktur sowie öffentliche Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Steuern, Gebühren und Beiträgen, die in unserer Gemeinde erhoben werden. Dazu gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer sowie Gebühren für verschiedene kommunale Leistungen und die Erschließungs- und Anschlussbeiträge.

Die genauen Regelungen und Satzungen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen sind im Bereich Ortsrecht zu finden. Dort finden Sie die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen und können sich detailliert informieren.

Steuern

Grundsteuer

Für die Stadt Haslach gelten seit dem 01.01.2025 folgende Hebesätze:

  • für die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A): 438 Prozent
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B): 648 Prozent

Die Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise (Fälligkeit zum 01.07. des Jahres) kann beantragt werden. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.

Gewerbesteuer

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 350 Prozent.

Informationen zur An-, Ab- oder Ummeldung eines Gewerbes finden Sie bei den Dienstleistungen im Bürgerportal

Hundesteuer

Die Steuersätze betragen:

  • bei einem steuerpflichtigen Hund: 84,00 €
  • bei zwei und mehreren steuerpflichtigen Hunden (je Hund): 168,00 €

Die Mitteilung einer Namensänderung (z. B. bei Heirat, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft) sowie die Beantragung einer Ersatzmarke kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Für die An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie die entsprechenden Formulare bei den Dienstleistungen im Bürgerportal

Vergnügungssteuer

Übersicht Vergnügungssteuer (je Gerät und angefangenem Kalendermonat)

Geräte Spielhallen oder ähnliche Unternehmen Sonstiger Aufstellungsort, z. B. Gastwirtschaften
mit Gewinnmöglichkeit 15 v. H. der Bruttokasse, mind. 105,00 € 15 v. H. der Bruttokasse, mind. 35,00 €
ohne Gewinnmöglichkeit 105,00 € 35,00 €

Entsprechende Formulare für die An-, Ab- oder Ummeldung sowie zur Steuererklärung finden Sie bei den Dienstleistungen im Bürgerportal

Gebühren

Die Stadt Haslach erhebt für verschiedene Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen Gebühren, die dazu beitragen, den Aufwand für die Durchführung und Bearbeitung kommunaler Aufgaben zu decken. Die relevantesten Gebühren sind untenstehend aufgelistet.

  • Wassergebühr: 2,47 € je m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
  • Abwassergebühr: 1,64 € je m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,46 je m³ versiegelte Fläche

Beiträge

Mit Hilfe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen werden die Kosten für die Herstellung und den Ausbau von öffentlichen Einrichtungen wie Straßen, Wegen und Ver- sowie Entsorgungsanlagen anteilig auf Grundstückseigentümer umgelegt.

Die konkreten Bestimmungen sind in der Wasserversorgungssatzung, der Abwassersatzung sowie der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Diese Satzungen sind in der jeweils aktuellen Fassung im Bereich Ortsrecht zu finden. 

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