Steuern, Gebühren & Beiträge
Steuern, Gebühren und Beiträge sind essenzielle Einnahmen, um die kommunalen Aufgaben zu erfüllen und die Infrastruktur sowie öffentliche Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Steuern, Gebühren und Beiträgen, die in unserer Gemeinde erhoben werden. Dazu gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer sowie Gebühren für verschiedene kommunale Leistungen und die Erschließungs- und Anschlussbeiträge.
Die genauen Regelungen und Satzungen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen sind im Bereich Ortsrecht zu finden. Dort finden Sie die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen und können sich detailliert informieren.
Gebühren
Die Stadt Haslach erhebt für verschiedene Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen Gebühren, die dazu beitragen, den Aufwand für die Durchführung und Bearbeitung kommunaler Aufgaben zu decken. Die relevantesten Gebühren sind untenstehend aufgelistet.
- Wassergebühr: 2,47 € je m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
- Abwassergebühr: 1,64 € je m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,46 je m³ versiegelte Fläche
Beiträge
Mit Hilfe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen werden die Kosten für die Herstellung und den Ausbau von öffentlichen Einrichtungen wie Straßen, Wegen und Ver- sowie Entsorgungsanlagen anteilig auf Grundstückseigentümer umgelegt.
Die konkreten Bestimmungen sind in der Wasserversorgungssatzung, der Abwassersatzung sowie der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Diese Satzungen sind in der jeweils aktuellen Fassung im Bereich Ortsrecht zu finden.