Denkmalgeschützte Altstadt
Altstadtsatzung
Die historische Altstadt von Haslach ist ein wertvolles kulturelles Erbe, das mit Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15. September 1978 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Darüber hinaus wurde seitens der Stadt Haslach am 10. Mai 1977 eine Satzung mit örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt (Altstadtsatzung) erlassen.
Gemeinsam mit der Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Freiburg dient die Altstadtsatzung in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung dem Erhalt, der Pflege sowie der sensiblen Weiterentwicklung des historischen Erscheinungsbildes der noch durch ihren mittelalterlichen Grundriss geprägten Altstadt. Durch die geltenden Rechtsvorschriften soll die gestalterische Qualität der Altstadt sowie der historische, einzigartige Charakter ihrer denkmalgeschützten Gebäude und Straßenräume gewahrt bleiben. Gleichzeitig erfolgt dadurch behutsam eine Anpassung der Altstadt an moderne Anforderungen, um sie lebendig und nutzbar zu halten.
Sämtliche Veränderungen am geschützten Erscheinungsbild der Gesamtanlage bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Baurechtsbehörde der Stadt Haslach als zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
Weitere Informationen
Sofern Sie einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen möchten, finden Sie das entsprechende Formular bei den Dienstleistungen im Serviceportal. Die Altstadtsatzung kann im Bereich Bebauungspläne unter den städtebaulichen Satzungen eingesehen werden.
