Verkehrsregeln in der Altstadt

Aufgrund diverser Beschwerden möchten wir darauf hinweisen, dass die gesamte Altstadt (auch die Gassen) zum verkehrsberuhigten Bereich gehört. Daher gilt hier für alle Fahrzeugführer, dass nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. In Kreuzungsbereichen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt: Wer von rechts kommt hat Vorfahrt!

Außerdem gilt in der Hauptstraße folgendes Durchfahrtsverbot:
 
von Spielwaren Aberle bis Rathaus Mo-Fr. von 20:30-5:00, Sa. von 18:00-24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganzjährigvon Stadthotel (nach Zufahrt Parkplatz vor Schuh-Flaig) bis Marktplatz Sa. von 18:00-24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vom 01.03. – 31.10. eines jeden Jahresim Bereich Innerer Graben von Büro Eitel bis Katholische Kirche Sa. von 18:00-24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vom 01.03. – 31.10. eines jeden Jahres
 
Wir bitten zur Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie zum Schutz der Anwohner, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten sowie die geltende Vorfahrtsregel und das Durchfahrtsverbot zu beachten.