Landesfamilienpass Gutscheinkarten 2026

Inhaber von Landesfamilienpässen können die Gutscheinkarten für das Jahr 2026 ab sofort beim Bürgermeisteramt (Einwohnermeldeamt) abholen.
Beantragen können Sie den Landesfamilienausweis ebenfalls beim Einwohnermeldeamt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
Landesfamilienpässe können Familien erhalten, die 
mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Es ist auch möglich, neben einer berechtigten Person, bis zu vier weitere Erwachsene einzutragen. Dies können beispielsweise ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.