Förderung Baumschnitt - Streuobst BW
Fortführung der Förderung Baumschnitt - Streuobst 2026 bis 2028
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen des Landes Baden-Württemberg mit einer neuen insgesamt dreijährigen Förderperiode weitergeführt wird. Die neue Förderperiode läuft von 2026 bis 2028. Um Interessierten die Inanspruchnahme der Förderung zu ermöglichen, bietet die Stadt Haslach erneut an, als Sammelantragsteller aufzutreten.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. Die beantragten Streuobstbäume sind im gesamte Förderzeitraum zu erhalten. Jeder beantragte Baum muss in den verbleibenden beiden Schnittzeiträumen einmal fachgerecht geschnitten werden und darf nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden - auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde.
Die zentralen Inhalte der „Förderung Baumschnitt - Streuobst 2026 bis 2028“ sind:
- Gefördert wird ein Baumschnitt in drei Jahren (zwei Schnittzeiträume verbleibend) mit 18 Euro.
- Pro Sammelantrag werden mindestens 100 und in der Regel nicht mehr als 1.000 Bäume gebündelt.
- Im Sammelantrag ist anzugeben, wie viele Bäume insgesamt pro Schnittsaison geschnitten werden sollen.
- Mindestens ein Drittel der Schnittmaßnahmen muss bis zum Ende des Schnittzeitraums 2026/2027 erfolgen. Bitte gestalten Sie Ihre Schnittplanung entsprechend.
- Die Schnittzeiträume sind 1. Schnittzeitraum 2026/2027 (01.11.2026 bis 15.04.2027) und 2. Schnittzeitraum 2027/2028 (01.11.2027 bis 15.04.2028).
Für den Sammelantrag wird von allen Teilnehmenden eine Erklärung mit Angabe der beantragten Flurstücke (Anlage 1 - Erklärung der Teilnehmenden) sowie die Anzahl der Streuobstbäume je Flurstück mit entsprechender Schnittplanung (Anlage 2 - Schnittplanung 2026 bis 2028) benötigt. Die erforderlichen Vordrucke sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Teilnahme am Sammelantrag müssen die Formulare (Anlage 1 & Anlage 2) bis spätestens Freitag, 22.05.2026 bei der Stadt Haslach, Stadtbauamt, (Maik Schwendemann, +49 (78 32) 70 61 36, maik.schwendemann@haslach.de) eingereicht werden.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zum Erhalt unserer Streuobstlandschaft!
Vordrucke und Informationen
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Anlage 1 - Erklärung der Teilnehmenden (PDF / 155 KB) | 29.04.2026 | 155 KB | |
| Anlage 2 - Schnittplanung 2026 bis 2028 (PDF / 1,3 MB) | 29.04.2026 | 1,3 MB | |
| Hinweise Förderung Baumschnitt Streuobst 2026-2028 (PDF / 135 KB) | 29.04.2026 | 135 KB | |
| Hinweise zum fachgerechten Baumschnitt (PDF / 556 KB) | 29.04.2026 | 556 KB | |
| Infoblatt Flurstückangaben (PDF / 685 KB) | 29.04.2026 | 685 KB |
