Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

Anlässlich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden keine
Alters- und Ehejubiläen im örtlichen Stadtblatt veröffentlicht.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Alle betroffenen Personen, die ihre Veröffentlichung ausdrücklich wünschen, können beim Bürgeramt der Stadtverwaltung, Am Marktplatz 1 schriftlich ihr Einverständnis hierzu erklären.
 
Liegt uns keine Einwilligung vor, unterbleibt die Veröffentlichung!
 
Stadtverwaltung
Bürgeramt