Wichtiger Hinweis zu verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen)
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt für Verkehrsteilnehmer Schrittgeschwindigkeit, denn es handelt sich hier um eine sogenannte „Spielstraße“, in der ständig mit Fußgängern und Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist.
Es gibt keine ausgewiesenen Gehwegbereiche, Fußgänger und Kinder dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele – insbesondere Ballspiele – sind auf der gesamten Fahrbahn erlaubt. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger und spielenden Kinder weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten – umgekehrt dürfen Fußgänger und spielende Kinder den Fahrverkehr nicht unnötig behindern, die Fahrbahn ist für Fahrzeuge zeitig zu räumen. Fußgänger, Kinder und Fahrzeugführer sind somit gleichberechtigte Nutzer der Straße. Wir appellieren an alle Fahrzeugführer zum Schutz der Kinder und Fußgänger die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen einzuhalten und bitten um Rücksicht und Geduld, wenn die Straße durch Fußgänger oder spielende Kinder zunächst nicht uneingeschränkt nutzbar ist.







