Hinweis zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in der Altstadt
Mit dem Frühlingsbeginn und den steigenden Temperaturen verbringen wieder mehr Menschen Zeit im Freien. Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Innere Graben, die Alte Eisenbahnstraße und die Gerbergasse Teil des verkehrsberuhigten Bereichs sind. In der gesamten Altstadt, einschließlich der Gassen, gilt für alle Fahrzeugführer – sowohl Autofahrer als auch Radfahrer – eine Höchstgeschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h).
Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, spielender Kinder und älterer Menschen. Fahrzeuge dürfen den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wir bitten daher um besondere Rücksichtnahme und um strikte Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Miteinanders in unserer Altstadt!