Vermehrte Kontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen
In den kommenden Wochen ist in Haslach mit verstärkten Kontrollen in den verkehrsberuhigten Bereichen zu rechnen. Anlass sind wiederholte Hinweise auf zu schnelles Fahren und unzulässiges Parken, insbesondere in Bereichen mit hoher Fußgängerfrequenz.
Bitte beachten Sie: Ein verkehrsberuhigter Bereich ist kein gewöhnlicher Straßenabschnitt und und dient dazu, die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern – insbesondere von Kindern – zu erhöhen.
Das gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO):
Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (etwa 7–10 km/h).Fußgänger dürfen die Straße in voller Breite benutzen; sie haben Vorrang, dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.Parken ist ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Verstöße werden geahndet:
Wer zu schnell fährt oder Fußgänger behindert, muss mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. Schon geringe Überschreitungen der Schrittgeschwindigkeit können teuer werden. Bei einer Überschreitung von 31 km/h drohen rund 300 € Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sich an die geltenden Regeln zu halten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur so können die verkehrsberuhigten Bereiche ihre Schutzfunktion erfüllen








