Baurechtsbehörde

Sie haben sich entschlossen zu bauen?​

Als Baurechtsbehörde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn alle Antragsunterlagen vollständig und mindestens in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.

Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Schreibwarenhandel oder Sie können diese hier am Bildschirm aufrufen und kostenlos herunterladen. Da es sich nicht um unterschriftsfreie Formulare handelt, müssen sie ausgedruckt und beim Baurechtsamt eingereicht werden.

Bauanträge im Bereich der Gemeinden Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach müssen über die jeweilige Gemeinde eingereicht werden. Hier empfiehlt es sich, die Antragsunterlagen in mindestens vierfacher Fertigung einzureichen.

Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag individuell geprüft wird. Trotz der bei der Baurechtsbehörde eingehenden großen Anzahl von Anträgen, macht die Unterschiedlichkeit der Bauvorhaben diese eingehende Prüfung stets notwendig.

Details zu den einzelnen baurechtlichen Verfahren finden Sie hier: