Abweichung, Ausnahme, Befreiung

Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung

Können aus den unterschiedlichsten Gründen die materiellen Vorschriften der Landesbauordnung sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, so hat der Bauherr die Möglichkeit einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung zu stellen (siehe unter Formulare).