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Immobilienverwaltung
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Die Immobilienverwaltung übernimmt technische, kaufmännische, rechtliche und organisatorische Aufgaben, die bei der Verwaltung von Objekten anfallen. Als Teilbereich des Immobilienmanagements können Immobilienverwaltungen die Betreuung und Verwaltung von vermieteten Wohnanlagen und -häusern, Gewerbeimmobilien und Eigentumswohnungen übernehmen.
Der genaue Aufgabenbereich von einem Wohnimmobilienverwalter wird von den Besitzern des Objekts festgelegt. Hausverwalter nehmen in diesem Falle die Rolle des Vermittlers zwischen den Mietern und den Eigentümern eines Wohnhauses ein. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist diese Instanz nicht notwendig, da es keine Mieter gibt. Jedoch ist bei der Wohnungseigentumsverwaltung der Verwalter ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der WEG, das sie nach außen hin vertritt. Zwei weitere Tätigkeitsfelder in der Immobilienverwaltung sind die Sondereigentumsverwaltung und die Gewerbeverwaltung.
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