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Beauftragte für Kinderschutz
Die Beauftragte für Kinderschutz im Jugendamt arbeitet mit vielen Partnern zusammen, um den Kinderschutz weiterzuentwickeln.
Sie berät zu Fragen des Kindeswohls und unterstützt dabei, Kinder und Jugendliche im Landkreis bestmöglich zu schützen und zu fördern.
Zentrale Themen im Kinderschutz
Im Kinderschutz stehen folgende Themen im Fokus:
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (Vernachlässigung, körperliche, emotionale, sexuelle Gewalt)
- Schutz- und Präventionskonzepte in Einrichtungen (institutioneller Kinderschutz)
- Aufklärung, Information und Fortbildungen (primärpräventiver Kinderschutz)
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit abgestimmten Verfahren (kooperativer Kinderschutz)
- Weiterentwicklung von Qualitätsstandards
- Konzeptionsentwicklung für Kooperationsvereinbarungen
Adressaten
Die Angebote richten sich an:
- Träger der Jugendhilfe (z. B. Kitas, Tagespflege, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit)
- Weitere Institutionen im Landkreis (Schulen, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz, Städte und Gemeinden, Fachämter)
- Personen mit beruflichem Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen
- Freizeitvereine
Unsere Aufgaben
Die Beauftragte für Kinderschutz übernimmt im Jugendamt unter anderem folgende Aufgaben:
- Fachberatung zu Kinderschutzthemen
- Vermittlung und Beratung zur Umsetzung von Vereinbarungen im Kinderschutz
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
- Tätigkeitsausschluss und Schutz- und Präventionskonzepte nach § 72a SGB VIII
- Kooperationsvereinbarungen nach § 3 KKG
- Zentrale Auskunftsstelle für »insoweit erfahrene Fachkräfte« im Kinderschutz im Ortenaukreis
- Organisation von Fachveranstaltungen und Fortbildungen
- Multiplikatorentätigkeit in Gremien und Arbeitsgruppen (z. B. sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, primärpräventive Angebote)
- Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger
- Infostelle für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten (Beschwerde und Beteiligung)
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen nötig.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Nach Absprache. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Keine.
Freigabevermerk
04.04.2024 Jugendamt