Einstellungen & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Barrierefreiheit

Einstellungen

  • Kontrast umschalten
  • Schriftgröße

    Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Über die Tastatur:

    [Strg]-[+] Schrift vergrößern

    [Strg]-[-] Schrift verkleinern

    [Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

    Oder mit [Strg] und Ihrem Mausrad.

Farbanpassungen Filter zurücksetzen

  • Kontrast
  • Sättigung
  • Helligkeit
  • Blaufilter
  • Graumodus
  • Farbschwächen
    • Rotschwäche-Modus
    • Grünschwäche-Modus
    • Blauschwäche-Modus

Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

  • Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Haslach (Link zur Startseite)
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • Bürgerblatt
    • Veranstaltungen
    • Marktkalender
    • Stellenausschreibungen
  • Rathaus & Service
    • Bürgerportal
      • Dienstleistungen
    • Ansprechpartner
    • Ämterübersicht
      • Bürgermeister
      • Hauptamt und Personalverwaltung
      • Bürgeramt
      • Grundbucheinsichtstelle
      • Standesamt
      • Baurechtsbehörde
      • Bauverwaltung und Stadtentwicklung
      • Immobilienverwaltung
      • Kultur, Marketing & Tourismus
      • Kämmerei
      • Stadtkasse
      • Steuern
      • Forstverwaltung
    • Politik & Verwaltung
      • Bürgermeister
      • Ratsinformationssystem
      • Ortsteile
      • Wahlen
      • Ortsrecht
      • Ausschreibungen
        • Öffentliche Ausschreibungen
        • Beschränkte Ausschreibungen
        • Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung
      • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
      • Steuern, Gebühren & Beiträge
    • Heiraten in Haslach
    • Hallen & Veranstaltungsräume
      • Stadthalle
      • Dorfgemeinschaftshaus
      • Markthalle
      • Bürgersaal
      • Haus der Musik
      • Coworking Space
      • Eichenbachsporthalle
      • Jahnsporthalle
      • Schulturnhalle/Gymnastikraum
      • Silberseehütte
      • Grillhütte Rebwäldele
    • Stadtarchiv
      • Historischer Abriss
      • Aufgaben
      • Benutzung & Service
      • Bestände
      • Veröffentlichungen
    • Friedhof
    • Abfallbeseitigung
  • Leben in Haslach
    • Bauen & Wohnen
      • Bauleitplanung
        • Bebauungspläne
        • Flächennutzungsplan
      • Baugenehmigung
      • Stadtentwicklung
        • Innenentwicklung
        • Wohnbaugebiete
        • Denkmalgeschützte Altstadt
      • Bodenrichtwerte
      • Städtische Wohnungen
      • Windenergie
    • Kindergärten
      • Kath. Stadtkindergarten Haslach
      • Kath. Kindergarten Arche Noah
      • Waldkindergarten Haslach
      • Kinderkrippe Gassenhüpfer
      • KITA Schwarzwaldkind
    • Schulen & Bildung
      • Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum
      • Carl-Sandhaas-Schule
      • Musikschule
      • VHS
      • Stadtbücherei & BIG
        • Stadtbücherei
          • Rund ums Ausleihen
          • Katalog und Konto
          • OnleiheRegio
          • Zeitungen und Zeitschriften
          • filmfriend
          • Munzinger Archiv
          • Brockhaus Enzyklopädie
          • Stadtbücherei-App
        • Bibliothek der Generationen
          • BIG-Ausleihen
          • BIG - FAQs
    • Jugend & Soziales
      • Religionsgemeinschaften
        • Katholische Kirchengemeinde Haslach
        • Ev. Kirchengemeinde
        • Neuapostolische Kirche
        • Jehovas Zeugen
        • DiTiB
        • Pfingstgemeinde Maranata
      • Pflege & Demenz
      • Integrationsarbeit
      • Kommunale Jugend- & Sozialarbeit
        • Schulsozialarbeit am Bildungszentrum
        • Offene Jugendarbeit
        • Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit
    • Vereine
    • Businessinfo
      • Zahlen und Fakten
      • Weiche Standortfaktoren
  • Tourismus & Kultur
  • Stadtwerke Haslach
  • Startseite
  • Rathaus & Service
  • Bürgerportal
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Einen Zuschuss beantragen für Schulen in freier Trägerschaft für Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens

    Als freier Träger von Schulen, die gemeinnützig arbeiten, können Sie beim Land einen Zuschuss beantragen.

    Dies gilt für genehmigte Ersatzschulen beziehungsweise anerkannte Ergänzungsschulen

    • für Berufe des Gesundheitswesens und
    • für Soziale Berufe

    in freier Trägerschaft, die auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten.

    Die Höhe des Zuschusses errechnet sich für das Förderjahr folgendermaßen: Die Anzahl Ihrer Schüler und Schülerinnen in den förderfähigen Bildungsgängen wird mit dem schultypisch festgelegten Kopfsatz multipliziert. Im Falle der Ersatzschulen wird der Kopfsatz auf der Basis der Kosten berechnet, die an einer entsprechenden Schule im öffentlichen Schulwesen entstehen. 80% der so ermittelten Kosten werden abgedeckt. Als Ergänzungsschulen erhalten Sie Zuschüsse nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.

    Zuständige Stelle

    Zuständige Förderbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Sitz hat (Abteilungen 2).

    Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen [Regierungspräsidium Freiburg]

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7
    79114 Freiburg i. Br.
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 61) 2 08-0
    Fax (07 61) 2 08-39 42 00
    E-Mail abteilung2@rpf.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.9e3739e6-1735-4c30-a899-f6cc6e7c3340.8c09

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Eine Förderung setzt voraus, dass
    • es sich um eine Fachschule für Berufe des Gesundheitswesens oder für Soziale Berufe in freier Trägerschaft handelt
    • die Schule als Ersatzschule genehmigt oder als Ergänzungsschule stattlich anerkannt ist
    • in den förderfähigen Bildungsgängen Schüler/innen unterrichtet werden
    • der Unterricht seit mindestens drei Jahren angeboten wird (von der Wartefrist kann zum Beispiel abgesehen werden, wenn eine Schule lediglich um einen räumlich angegliederten Bildungsgang erweitert wird)
    • t gemeinnützig gearbeitet wird.

    Folgende Bildungsgänge werden gefördert:

    • Ersatzschulen: Diätassistenz, Logopädie, Medizinisch-technische-Assistenzberufe und Medizinische Technologie, Physiotherapie (Schulen für Berufe des Gesundheitswesens); Alltagsbetreuung, Altenpflege (auslaufend), Altenpflegehilfe (ein -und zweijährig), Arbeitserziehung, Haus- und Familienpflege, Heilerziehungsassistenz, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Jugend- und Heimerziehung (Schulen für Soziale Berufe)
    • Ergänzungsschulen (Vollzeit): Ergotherapie, Masseur und Masseurin, und medizinische Bademeister und Bademeisterin, Podologie (Schulen für Berufe des Gesundheitswesens)

    Verfahrensablauf

    Als förderberechtigter Träger können Sie den Zuschuss jährlich beantragen. Bitte stellen Sie für jeden Bildungsgang einen separaten Antrag.

    Die erforderlichen Informationen für Ihren Antrag erhalten Sie im Dezember vor dem Förderjahr von Ihrer zuständigen Behörde.

    Hat Ihre Förderbehörde die eingegangenen Antragsunterlagen im Frühjar geprüft, bewilligt sie eine vorläufige Fördersumme. Diese basiert auf der Förderung des Vorjahres und berücksichtigt die vorläufig gültigen Kopfsätze. Ein großer Teil der Fördersumme wird in monatlichen Raten bis November als Abschlagszahlung ausgezahlt. Raten, die vor der Bestandskraft des Bescheids fällig geworden sind, werden als Einmalzahlung nachgeholt.

    Anhand dieser Zahl erstellt die Förderbehörde bis Ende November/Anfang Dezember den abschließenden Bescheid und berechnet die endgültige Fördersumme. Auf diese endgültige Fördersumme werden die bereits geleisteten monatlichen Zahlungen und eine Pauschale für urheberrechtliche Ansprüche angerechnet. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember, sofern die endgültige Fördersumme die bereits bis November ausgezahlten Abschlagszahlungen übersteigt.

    Übersteigt die Summe der bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen die endgültige Fördersumme, ist der überzahlte Betrag durch den Schulträger zurückzuerstatten. Nähere Informationen finden Sie in dem Bescheid. Zur Beschleunigung der Auszahlung kann der Schulträger der zustänbdigen Förderbehörde eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung übermitteln. Das entsprechende Formular wird zusammen mit dem Bescheid übersandt.

    Fristen

    Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen müssen Sie bis Ende Januar bei Ihrer Förderbehörde einreichen. Die genaue Antragsfrist finden Sie in den Informationen, die Ihnen Ihre Förderbehörde gesandt hat. Die Antragsfrist kann sich unterscheiden, je nach Regierungsbezirk und Kalenderjahr. Im Regierungsbezirk Tübingen muss der Antrag bis zum 15. November des Vorjahres gestellt sein.

    Bis Ende Oktober des laufenden Förderjahres teilen Sie als Schulträger Ihrer zuständigen Förderbehörde die genaue Zahl der Schüler und Schülerinnen mit, die sich aus der amtlichen Schulstatistik ergibt. Der Stichtag liegt immer im Oktober, variiert allerdings im Datum von Jahr zu Jahr).

    Im Folgejahr legt der Schulträger den Verwendungsnachweis für das vorherige Kalenderjahr vor. Über die Frist entscheidet das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Förderung gewährt wird (nur für Ergänzungsschulen erforderlich).

    Erforderliche Unterlagen

    • Schülerzahlen je Kurs und Klasse (mit genauer Kursbezeichnung und mit Beginn und Ende der Kurse)
    • Bescheid über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung (AO) (hat die ehemaligen vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheinigungen abgelöst)
    • Kosten- und Finanzierungsplan (nur für Ergänzungsschulen erforderlich)
    • Auszug der Amtlichen Schulstatistik: „Übersicht 3 -Verzeichnis der Kurse und Klassen“ (unmittelbar nach dem jährlichen Stichtag im Oktober)
    • Verwendungsnachweis, ausgefüllt und unterschrieben (im Folgejahr, nur für Ergänzungsschulen erforderlich, das Formular liegt dem Bewilligungsbescheid bei)

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Alle Unterlagen können als Scan per E-Mail an die Förderbehörde übersendet werden.

    Rechtsgrundlage

    Privatschulgesetz (PSchG)

    Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz (VVPSchG)

    Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO)

    Freigabevermerk

    29.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

    Besuchen Sie uns auch auf:

    • *ib*facebook*ib*
    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*whatsapp*ib*
    • *ib*youtube*ib*

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
      08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag
      14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
      14.00 - 18.00 Uhr
    • und nach Terminvereinbarung

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Stellenangebote
    • Tourismus
    • Stadtwerke Haslach
    • Bürgerblatt
    • Stadtbücherei
    • Besucherbergwerk
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Cookie Einstellungen
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild

    Aktuelles

    Bürgerportal

    Tourismus

    Events

    Bücherei