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Einstiegsgeld beantragen

    Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

    Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

    Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

    Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

    • Langzeitarbeitslose,
    • Alleinerziehende,
    • Migrantinnen und Migranten,
    • Ältere,
    • gesundheitlich Beeinträchtigte,
    • Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.

    Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

    Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

    Zuständige Stelle

    Jobcenter

    Ortenau Jobcenter Wolfach [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40
    77709 Wolfach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 78 34) 9 88-31 45
    Fax (0 78 34) 9 88-31 60
    E-Mail arbeitsfoerderung.wolfach@ortenaukreis.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
    • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
    • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
    • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
    • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
    • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
    • positive Bewertung des Jobcenters über
      • Ihre persönliche Eignung,
    • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit

    Verfahrensablauf

    Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:

    • Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
    • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
    • Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
    • Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
    • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

    Fristen

    Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

    Erforderliche Unterlagen

    Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

    • Antrag auf Förderung
    • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
    • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
    • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
      • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
    • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
    • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
      • Unfallversicherung oder
      • Geschäftshaftpflicht oder
      • Eintragung in die Handwerksrolle

    Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

    • Antrag auf Förderung
    • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Eingliederungsleistungen

    Bundesagentur für Arbeit - Einstiegsgeld für eine Beschäftigung

    Bundesagentur für Arbeit - Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:

    • § 16 Leistungen zur Eingliederung
    • § 16b Einstiegsgeld

    Freigabevermerk

    11.08.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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