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Leistungen
Fahrschulerlaubnis
Ausstellung einer Fahrschulerlaubnis für die Klassen A,BE,CE,DE
Zuständige Stelle
Kfz-Bürgerbüro / Führerschein [Landratsamt Ortenaukreis]
Kontakt
Telefon (07 81) 8 05-94 95
Telefon (07 81) 8 05-94 96
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über Name und Anschrift der Fahrschule und beantragte Fahrschulerlaubnisklasse
- amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Fahrlehrerscheins
- Unterlagen über Tätigkeit als Fahrlehrer (mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer)
- Erklärung, ob und von welcher Behörde eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ihre Ausstattung
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über Lehrgangsteilnahme
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Monate ist
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Kosten
106,30 Euro