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Freie Förderung SGB II beantragen

    Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

    Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

    Zuständige Stelle

    Jobcenter

    Ortenau Jobcenter Wolfach [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40
    77709 Wolfach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 78 34) 9 88-31 45
    Fax (0 78 34) 9 88-31 60
    E-Mail arbeitsfoerderung.wolfach@ortenaukreis.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

    • Sie hierfür einen Antrag stellen.
    • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
    • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
    • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
    • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
      • kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
      • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
      • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
      • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

    Verfahrensablauf

    • Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
    • Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
    • Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

    Hinweise

    Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesministriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Eingliederungsleistungen

    Bundesagentur für Arbeit - Freie Förderung durch das Jobcenter

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:

    • § 16f Freie Förderung

    Freigabevermerk

    11.08.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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      14.00 - 18.00 Uhr
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