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Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen

    Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung.

    Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
    Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.

    Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:

    • Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
    • drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
    • vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
    • betroffene Kinder und ihre Familien zu begleiten.

    Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:

    • Früherkennung
    • Frühförderung und Früherziehung
    • Frühbehandlung (nur interdisziplinäre Frühförderung)
    • Beratung und Begleitung

    Sie arbeiten zusammen mit:

    • Fachkräften anderer Frühförderstellen
    • niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzten
    • niedergelassenen medizinischen Therapeuten
    • Sozialpädiatrischen Zentren
    • Kinderkliniken und anderen Fachkliniken

    Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.

    Zuständige Stelle

    • für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der interdisziplinären Frühförderung: das Sozialministerium
    • für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der sonderpädagogischen Frühförderung: das Kultusministerium
    • für allgemeine fachliche Fragen zur Frühförderung: die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung (Medizinischer Bereich und Pädagogischer Bereich) beim Regierungspräsidium Stuttgart
    • für individuell auf das jeweilige Kind bezogene Fragen von Eltern:
      • für die sonderpädagogische Frühförderung die Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern oder
      • jede sonderpädagogische Beratungsstelle
      • für die interdisziplinäre Frühförderung die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen
      • jede Interdisziplinäre Frühförderstelle

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,

    • die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
    • mit Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
    • mit Problemen im Spielen und Lernen,
    • mit Auffälligkeiten in der geistigen Entwicklung oder bei körperlicher Behinderung,
    • mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
    • in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.

    Verfahrensablauf

    Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.

    Fristen

    Um Angebote der Frühförderung wahrzunehmen, sind keine Fristen zu beachten.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich. Hilfreich für die Unterstützung des Kindes können bereits vorhandene medizinische Berichte oder Entwicklungsberichte sein.

    Kosten

    Für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine

    Hinweise

    Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung sind freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

    Vertiefende Informationen

    • Wegweiser Frühförderung Baden-Württemberg (PDF)
    • Allgemeine Informationen zu sonderpädagogischen Beratungsstellen und Schulkindergärten
    • Allgemeine Informationen zur interdisziplinären Frühförderung

    Freigabevermerk

    29.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg, Kultusministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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