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Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen

    Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

    Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

    Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

    Eine Bestätigung durch die Wohnsitzgemeinde ist nicht erforderlich.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Verlängerung C + D Klassen, FQN und SZ 96 und 196
    • Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde

      Abholvollmacht der Führerscheinbehörde

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Kfz-Bürgerbüro / Führerschein [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Badstraße 20
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-94 95
    Telefon (07 81) 8 05-94 96
    Fax (07 81) 8 05-11 53
    E-Mail fuehrerscheinstelle@ortenaukreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    befristeter Führerschein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder es steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
    Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bisheriger Führerschein
    • ein biometrisches Passfoto
    • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins mit o.g. biometrischem Passfoto und Unterschrift
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (Belegart OB)
    • Für Inhaber und Inhaberinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Kosten

    EUR 37,50

    Für das Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

    Vertiefende Informationen

    • Führungszeugnis beantragen

    Rechtsgrundlage

    • § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Geltungsdauer der Fahrerlaubnis)
    • § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Verlängerung von Fahrerlaubnissen)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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