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Gesundheitsamt - Untersuchungen, Gutachten und Zeugnisse

    Wir erstellen Gutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 17. Dezember 2015.

    Unsere Gutachten sind nur Grundlage von Entscheidungen. Wir entscheiden nicht selbst.

    Die wichtigsten Auftraggeber sind:

    • Amt für Soziales und Versorgung (Begutachtungen nach Schwerbehindertenrecht und nach Sozialem Entschädigungsrecht)
    • Ordnungsämter und Unterbringungsbehörden, weitere Behörden
    • Gerichte, Staatsanwaltschaften, Labore
    • Prüfungsämter in Einzelfällen
    • nur in besonderen Fällen (z.B. Steuerbescheinigungen): die betroffene Person selbst

     

     Auftraggeber können das Gesundheitsamt über folgenden Link datensicher und unkompliziert direkt beauftragen:

    Meldeformular des Gesundheitsamtes Ortenaukreis

     

    Was ist zu beachten:

    • Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle
    • Wir bitten Sie unbedingt alle ärztlichen Unterlagen von Hausarzt, Fachärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken mitzubringen. Nach Aufforderung können Sie uns Befunde vorab über folgenden Link übersenden. Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken können auf diesem Weg unkompliziert und datensicher Befunde direkt an den amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes übermitteln.

    Meldeformular des Gesundheitsamtes Ortenaukreis

    • Zur Überprüfung Ihrer Personalien benötigen wir am Untersuchungstag Ihren Personalausweis oder Reisepass.
    • Vergessen Sie Ihre Lesebrille nicht, damit Sie eventuell notwendige Fragebögen ausfüllen können.
    • Wenn Sie nicht Deutsch sprechen können, lassen Sie sich bitte von Angehörigen oder Bekannten begleiten, die der deutschen Sprache mächtig sind und bereit sind zu übersetzen. Ggf. bestellt der Auftraggeber auch einen Dolmetscher.

     

    Für Untersuchungen bei Beamten gilt:

    1. Ärztliche Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts bei Einstellungen bzw. Verbeamtungen erstellen geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte. Diese finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg: «Hinweise für Beamtenbewerber/Ärzteliste - Einstellungsuntersuchungen Beamtenbewerber«
    2. Die Medizinische Gutachterstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald führt anderweitige amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen bei Beamten durch (z.B. zur Dienstunfähigkeit, bei Heilbehandlungen oder zur Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit nach Beihilfeverordnung):

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
    Gesundheitsamt
    Medizinische Gutachtenstelle
    Sautierstraße 28/30
    79104 Freiburg
    Telefon: 0761/2187-3123 bzw. -3122

    E-Mail: gesundheitsamt@lkbh.de

    Zuständige Stelle

    Amts- und Versorgungsärztlicher Dienst, Medizinische Prävention [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Leutkirchstraße 34b
    77723 Gengenbach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-98 33
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Schriftlicher Auftrag einer anfordernden Dienststelle. Direkte Auforderung von einer Behörde, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.

    Verfahrensablauf

    Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle. Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen, rufen Sie uns unter 0781/805-9833 an, damit wir mit Ihnen die Einzelheiten klären und ggf. einen Termin vereinbaren können. Bitte bringen Sie dann zur Untersuchung den Auftrag der anfordernden Behörde mit.

    Fristen

    .

    Erforderliche Unterlagen

    • Alle ärztlichen Unterlagen von Hausarzt, Fachärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Angehörige/r bzw. Bekannte/r zur Übersetzung
    • ggf. Lesebrille

    Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind:

    • Auftrag der anfordernden Behörde

     

    Kosten

    .

    Hinweise

    .

    Freigabevermerk

    .

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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