Einstellungen & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Barrierefreiheit

Einstellungen

  • Kontrast umschalten
  • Schriftgröße

    Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Über die Tastatur:

    [Strg]-[+] Schrift vergrößern

    [Strg]-[-] Schrift verkleinern

    [Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

    Oder mit [Strg] und Ihrem Mausrad.

Farbanpassungen Filter zurücksetzen

  • Kontrast
  • Sättigung
  • Helligkeit
  • Blaufilter
  • Graumodus
  • Farbschwächen
    • Rotschwäche-Modus
    • Grünschwäche-Modus
    • Blauschwäche-Modus

Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

  • Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Haslach (Link zur Startseite)
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • Bürgerblatt
    • Veranstaltungen
    • Marktkalender
    • Stellenausschreibungen
  • Rathaus & Service
    • Bürgerportal
      • Dienstleistungen
    • Ansprechpartner
    • Ämterübersicht
      • Bürgermeister
      • Hauptamt und Personalverwaltung
      • Bürgeramt
      • Grundbucheinsichtstelle
      • Standesamt
      • Baurechtsbehörde
      • Bauverwaltung und Stadtentwicklung
      • Immobilienverwaltung
      • Kultur, Marketing & Tourismus
      • Kämmerei
      • Stadtkasse
      • Steuern
      • Forstverwaltung
    • Politik & Verwaltung
      • Bürgermeister
      • Ratsinformationssystem
      • Ortsteile
      • Wahlen
      • Ortsrecht
      • Ausschreibungen
        • Öffentliche Ausschreibungen
        • Beschränkte Ausschreibungen
        • Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung
      • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
      • Steuern, Gebühren & Beiträge
    • Heiraten in Haslach
    • Hallen & Veranstaltungsräume
      • Stadthalle
      • Dorfgemeinschaftshaus
      • Markthalle
      • Bürgersaal
      • Haus der Musik
      • Coworking Space
      • Eichenbachsporthalle
      • Jahnsporthalle
      • Schulturnhalle/Gymnastikraum
      • Silberseehütte
      • Grillhütte Rebwäldele
    • Stadtarchiv
      • Historischer Abriss
      • Aufgaben
      • Benutzung & Service
      • Bestände
      • Veröffentlichungen
    • Friedhof
    • Abfallbeseitigung
  • Leben in Haslach
    • Bauen & Wohnen
      • Bauleitplanung
        • Bebauungspläne
        • Flächennutzungsplan
      • Baugenehmigung
      • Stadtentwicklung
        • Innenentwicklung
        • Wohnbaugebiete
        • Denkmalgeschützte Altstadt
      • Bodenrichtwerte
      • Städtische Wohnungen
      • Windenergie
    • Kindergärten
      • Kath. Stadtkindergarten Haslach
      • Kath. Kindergarten Arche Noah
      • Waldkindergarten Haslach
      • Kinderkrippe Gassenhüpfer
      • KITA Schwarzwaldkind
    • Schulen & Bildung
      • Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum
      • Carl-Sandhaas-Schule
      • Musikschule
      • VHS
      • Stadtbücherei & BIG
        • Stadtbücherei
          • Rund ums Ausleihen
          • Katalog und Konto
          • OnleiheRegio
          • Zeitungen und Zeitschriften
          • filmfriend
          • Munzinger Archiv
          • Brockhaus Enzyklopädie
          • Stadtbücherei-App
        • Bibliothek der Generationen
          • BIG-Ausleihen
          • BIG - FAQs
    • Jugend & Soziales
      • Religionsgemeinschaften
        • Katholische Kirchengemeinde Haslach
        • Ev. Kirchengemeinde
        • Neuapostolische Kirche
        • Jehovas Zeugen
        • DiTiB
        • Pfingstgemeinde Maranata
      • Pflege & Demenz
      • Integrationsarbeit
      • Kommunale Jugend- & Sozialarbeit
        • Schulsozialarbeit am Bildungszentrum
        • Offene Jugendarbeit
        • Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit
    • Vereine
    • Businessinfo
      • Zahlen und Fakten
      • Weiche Standortfaktoren
  • Tourismus & Kultur
  • Stadtwerke Haslach
  • Startseite
  • Rathaus & Service
  • Bürgerportal
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen

    Höhe:

    ab 2025: 80 % der Aufwendungen, höchstens EUR 4.800 je Kind und Kalenderjahr.

    bis 2024: 2/3 der Aufwendungen, höchstens EUR 4.000 je Kind und Kalenderjahr.

    Art:

    Die anzuerkennenden Aufwendungen mindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Einkommensteuerbescheid.

    Liegen die Voraussetzungen nur für einen Teil des Kalenderjahres vor, sind nur 80 % (bis 2024: 2/3) der in diesem Teil des Kalenderjahres angefallenen Kosten förderfähig, maximal EUR 4.800 (bis 2024: EUR 4.000).

    Beispiel: Das Kind wird im Juli des Kalenderjahres 14 Jahre alt. Dann erkennt die zuständige Stelle nur die Kosten an, die von Januar bis Juli entstanden sind.

    Zuständige Stelle

    das Finanzamt, das für Ihre Einkommensteuer zuständig ist

    Finanzamt Offenburg

    Hausanschrift

    Zeller Straße 1-3
    77654 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +07 81 12 02 60 ()
    Fax (07 81) 1 20 26-19 99
    De-Mail poststelle-14@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Das Kind lebt in Ihrer Wohnung oder ist mit Ihrer Einwilligung vorübergehend auswärts untergebracht, zum Beispiel in einem Internat. Bei nicht zusammenlebenden Elternteilen kommt es grundsätzlich darauf an, ob das Kind bei Ihnen oder dem anderen Elternteil gemeldet ist.
    • Es ist nicht älter als 13 Jahre oder wenn es sich wegen einer zuvor eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten kann, nicht älter als 24 Jahre.
    • Es wird betreut
      • von einer Tagesmutter, Wochenmutter oder Ganztagspflegestelle, Kinderpfleger oder -schwestern oder Erzieher,
      • in einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, einem Kinderhort, einer Kinderkrippe oder in einem Kinderheim,
      • von einer von Ihnen beschäftigten Haushaltshilfe oder
      • bei der Erledigung der Hausaufgaben.
    • Ihnen entstehen Aufwendungen durch
      • Sachleistungen, vor allem für die Unterbringung und Verpflegung der Betreuungsperson im Haushalt, oder
      • die Bezahlung. Dies gilt auch für Erstattungen an die Betreuungsperson, zum Beispiel deren Fahrtkosten, wenn die Leistungen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt sind.
    • Sie haben die entstandenen Aufwendungen selbst getragen.
    • Sie haben eine Rechnung über die Aufwendungen erhalten und diese nicht bar bezahlt.

    Nicht geltend machen können Sie Ausgaben für

    • Unterricht wie zum Beispiel Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht,
    • die Vermittlung besonderer Fähigkeiten wie zum Beispiel Computerkurse oder Musikunterricht,
    • sportliche und andere Freizeitbetätigungen wie zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen, Tennis- oder Reitunterricht,
    • die Verpflegung oder Fahrtkosten des Kindes.

    Hinweis: Schulgeld können Sie unter anderen Voraussetzungen im Rahmen eines eigenen Höchstbetrages ebenfalls steuerlich geltend machen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Förderung in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind beantragen. Geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bitte die gesamten begünstigten Aufwendungen an. Ihr Finanzamt nimmt die Kürzung auf 80 % und die Begrenzung auf EUR 4.800 (bis 2024: Kürzung auf 2/3 und Begrenzung auf EUR 4.000) automatisch vor.

    Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt.

    Achtung: Sie müssen Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:

    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
    • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Dies gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung für die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung), die Bilanz und die gesamte Einkommensteuererklärung.

    Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet.

    Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail nimmt das Finanzamt nicht an. Sie müssen Ihre Steuererklärung eigenhändig unterschreiben, um sie fristgerecht abzugeben.

    Sie erhalten einen schriftlichen Einkommensteuerbescheid per Post.

    Fristen

    • Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind: 31. Juli des Folgejahres
    • Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind: im Laufe der auf das zu veranlagende Steuerjahr folgenden vier Jahre

    Erforderliche Unterlagen

    • Rechnung

    Als Rechnung gelten auch:

    • der Arbeitsvertrag bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder einem Minijob
    • der Gebührenbescheid, zum Beispiel über die zu zahlenden Kindergartengebühren
    • eine Quittung, etwa über Nebenkosten zur Betreuung
    • bei Au-pair-Verhältnissen der Au-pair-Vertrag, aus dem ersichtlich ist, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen auf die Kinderbetreuung entfällt

    Kosten

    Beim Finanzamt entstehen Ihnen keine Kosten.

    Hinweise

    Haben Sie als Eltern keinen gemeinsamen Haushalt, steht der Höchstbetrag dem Elternteil zu, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Der andere Elternteil hat keinen Anspruch auf Förderung von Kinderbetreuungskosten, weil das Kind nicht zu seinem Haushalt gehört.

    Gehört das Kind zum Haushalt beider Elternteile, kommt es zu einer Halbteilung des Höchstbetrags, das heißt, jedem Elternteil steht ein Höchstbetrag von EUR 2.400 (bis 2024: EUR 2.000) zu, es sei denn, sie beantragen übereinstimmend eine andere Aufteilung des Höchstbetrags.

    Vertiefende Informationen

    • Broschüre "Steuertipps für Familien"
    • Einkommensteuer - Erklärung abgeben

    Rechtsgrundlage

    Einkommensteuergesetz (EStG):

    • § 10 Absatz 1 Nummer 5 Sonderausgaben

    Freigabevermerk

    03.02.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

    Besuchen Sie uns auch auf:

    • *ib*facebook*ib*
    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*whatsapp*ib*
    • *ib*youtube*ib*

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
      08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag
      14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
      14.00 - 18.00 Uhr
    • und nach Terminvereinbarung

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Stellenangebote
    • Tourismus
    • Stadtwerke Haslach
    • Bürgerblatt
    • Stadtbücherei
    • Besucherbergwerk
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Cookie Einstellungen
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild

    Aktuelles

    Bürgerportal

    Tourismus

    Events

    Bücherei