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Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

    Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

    Zuständige Stelle

    Für Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg sind die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien zuständig. An welches regionale Polizeipräsidium Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab.

    Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern sind es die zuständigen Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich Personalgewinnung.

    Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

    Hausanschrift

    Sturmbühlstraße 250
    78054 Villingen-Schwenningen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 77 20) 3 09-0
    Fax (0 77 20) 3 09-10 99
    E-Mail INFO@HFPOL-BW.de
    De-Mail Villingen-schwenningen.hfp@polizei.bwl.de-mail.de
    Polizeipräsidium Offenburg

    Hausanschrift

    Prinz-Eugen-Straße 78
    77654 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 21-0
    Fax (07 81) 21-14 90
    E-Mail OFFENBURG.PP@polizei.bwl.de
    De-Mail Offenburg.pp@polizei.bwl.de-mail.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

    • Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
    • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
    • deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
    • Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
    • körperliche Fitness
    • BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    • Sie beherrschen Ihre Muttersprachein Wort und Schrift
    • Sie besitzen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
    • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sowie im Übrigen von Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Irak, Israel, Ko­so­vo, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Schweiz, Ser­bi­en, Tür­kei, Ukrai­ne.

     

    Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:

    Mittlerer Polizeivollzugsdienst:

    • mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss),
    • höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
    • Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
    • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
      Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

    Gehobener Polizeivollzugsdienst:

    • höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss),
    • Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
    • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
      Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
    Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Fristen

    Bewerbungsschluss:

    Mittlerer Polizeivollzugsdienst

    • 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
    • 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres

    Gehobener Polizeivollzugsdienst

    • 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres

    Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.

    Erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Karriere bei der Polizei Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    keine

    Freigabevermerk

    07.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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      08.00 - 12.00 Uhr
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      14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
      14.00 - 18.00 Uhr
    • und nach Terminvereinbarung

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