Einstellungen & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Barrierefreiheit

Einstellungen

  • Kontrast umschalten
  • Schriftgröße

    Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Über die Tastatur:

    [Strg]-[+] Schrift vergrößern

    [Strg]-[-] Schrift verkleinern

    [Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

    Oder mit [Strg] und Ihrem Mausrad.

Farbanpassungen Filter zurücksetzen

  • Kontrast
  • Sättigung
  • Helligkeit
  • Blaufilter
  • Graumodus
  • Farbschwächen
    • Rotschwäche-Modus
    • Grünschwäche-Modus
    • Blauschwäche-Modus

Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

  • Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Haslach (Link zur Startseite)
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • Bürgerblatt
    • Veranstaltungen
    • Marktkalender
    • Stellenausschreibungen
  • Rathaus & Service
    • Bürgerportal
      • Dienstleistungen
    • Ansprechpartner
    • Ämterübersicht
      • Bürgermeister
      • Hauptamt und Personalverwaltung
      • Bürgeramt
      • Grundbucheinsichtstelle
      • Standesamt
      • Baurechtsbehörde
      • Bauverwaltung und Stadtentwicklung
      • Immobilienverwaltung
      • Kultur, Marketing & Tourismus
      • Kämmerei
      • Stadtkasse
      • Steuern
      • Forstverwaltung
    • Politik & Verwaltung
      • Bürgermeister
      • Ratsinformationssystem
      • Ortsteile
      • Wahlen
      • Ortsrecht
      • Ausschreibungen
        • Öffentliche Ausschreibungen
        • Beschränkte Ausschreibungen
        • Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung
      • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
      • Steuern, Gebühren & Beiträge
    • Heiraten in Haslach
    • Hallen & Veranstaltungsräume
      • Stadthalle
      • Dorfgemeinschaftshaus
      • Markthalle
      • Bürgersaal
      • Haus der Musik
      • Coworking Space
      • Eichenbachsporthalle
      • Jahnsporthalle
      • Schulturnhalle/Gymnastikraum
      • Silberseehütte
      • Grillhütte Rebwäldele
    • Stadtarchiv
      • Historischer Abriss
      • Aufgaben
      • Benutzung & Service
      • Bestände
      • Veröffentlichungen
    • Friedhof
    • Abfallbeseitigung
  • Leben in Haslach
    • Bauen & Wohnen
      • Bauleitplanung
        • Bebauungspläne
        • Flächennutzungsplan
      • Baugenehmigung
      • Stadtentwicklung
        • Innenentwicklung
        • Wohnbaugebiete
        • Denkmalgeschützte Altstadt
      • Bodenrichtwerte
      • Städtische Wohnungen
      • Windenergie
    • Kindergärten
      • Kath. Stadtkindergarten Haslach
      • Kath. Kindergarten Arche Noah
      • Waldkindergarten Haslach
      • Kinderkrippe Gassenhüpfer
      • KITA Schwarzwaldkind
    • Schulen & Bildung
      • Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum
      • Carl-Sandhaas-Schule
      • Musikschule
      • VHS
      • Stadtbücherei & BIG
        • Stadtbücherei
          • Rund ums Ausleihen
          • Katalog und Konto
          • OnleiheRegio
          • Zeitungen und Zeitschriften
          • filmfriend
          • Munzinger Archiv
          • Brockhaus Enzyklopädie
          • Stadtbücherei-App
        • Bibliothek der Generationen
          • BIG-Ausleihen
          • BIG - FAQs
    • Jugend & Soziales
      • Religionsgemeinschaften
        • Katholische Kirchengemeinde Haslach
        • Ev. Kirchengemeinde
        • Neuapostolische Kirche
        • Jehovas Zeugen
        • DiTiB
        • Pfingstgemeinde Maranata
      • Pflege & Demenz
      • Integrationsarbeit
      • Kommunale Jugend- & Sozialarbeit
        • Schulsozialarbeit am Bildungszentrum
        • Offene Jugendarbeit
        • Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit
    • Vereine
    • Businessinfo
      • Zahlen und Fakten
      • Weiche Standortfaktoren
  • Tourismus & Kultur
  • Stadtwerke Haslach
  • Startseite
  • Rathaus & Service
  • Bürgerportal
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Rohrfernleitungsanlagen („Pipelines“) - Anerkennung als Prüfstelle beantragen

    Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss

    • die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und
    • die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die Prüfstelle kann aus einer

    • Sachverständigenorganisation oder
    • nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle bestehen.

    Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.

    Zuständige Stelle

    Die Länder haben die Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 Rohrfernleitungsverordnung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übertragen.

    Richten Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:

    Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
    im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
    Rosenkavalierplatz 2
    D-81925 München

    Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

    Hausanschrift

    Rosenkavalierplatz 2
    81925 München
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen die organisatorischen und fachlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und Anhang L der Technischen Regel für Rohrfernleitungen erfüllen und nachweisen.

    Die Prüfstelle muss vor allem:

    • unabhängig sein (dies gilt besonders für das mit der Leitung und Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal) und
    • über die für eine angemessene und unabhängige Aufgabenerfüllung erforderlichen Organisationsstruktur und
    • die notwendigen Mittel und Ausrüstung zur Prüfung von Rohrleitungen verfügen.

    Für den Aufbau der Organisationsstruktur gilt:

    • sie muss über mindestens 5 Mitarbeitende (Sachverständige) verfügen,
    • sie muss eine ausreichende Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals und die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung nachweisen,
    • sie muss die bei den Prüfungen gewonnene Erkenntnisse sammeln und auswerten sowie diese regelmäßig intern und an andere Prüfstellen weitergeben,
    • sie muss über eine angemessene und wirksame Qualitätssicherung mit regelmäßiger Auditierung verfügen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Anerkennung schriftlich stellen.
    Unterschreiben Sie ihn handschriftlich oder versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

    Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt Online-Antrag und Formulare auf ihrer Internetseite zu Verfügung.

    Fristen

    Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.

    Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-Dokumente bezogen auf Anhang L der TRFL),
    • Vorhandene Akkreditierungen und Anerkennungen,
    • Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle,
    • Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben
      • erforderlichen Organisationsstrukturen
      • erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mitarbeiterliste mit zugeordneten Prüfbereichen nach § 5 RohrFLtgV und Anhang B zur TRFL)


    • Nachweise über die notwendigen Mittel und Ausrüstungen zur Prüfung von Rohrfernleitungen,
    • Nachweis über die Fachkunde und Erfahrung des zur Prüfung beauftragten Personals
      (Lebensläufe, Nachweise über berufliche Qualifikation, Tätigkeitsnachweise),
    • Nachweis über die persönliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit des zur Prüfung beauftragten Personals
      (bei Wohnsitz in D Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart O)
      (bei Wohnsitz im Ausland Vorlage von Dokumenten aus dem Heimatland der Person die nachweisen, dass die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der Dienstleistung erfüllt sind),
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro,
    • Freistellungserklärung
      (Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle anfordern.)

    Kosten

    Auskünfte zu den Kosten erhalten Sie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag.

    Hinweise

    In Baden-Württemberg gibt es weiträumig einige wenige, größtenteils erdgedeckte Rohrfernleitungen (Pipelines), in denen flüssige und gasförmige Stoffe transportiert werden.Dazu gehören große überregionale Leitungen der chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft und der Gaswirtschaft sowie werksüberschreitende Rohrfernleitungen zwischen Industriestandorten.

    Die Genehmigung und Überwachung von Rohrfernleitungen ist Aufgabe der Regierungspräsidien. Rechtliche Grundlage sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Rohrfernleitungsverordnung des Bundes.Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Rohrfernleitungen, die vom Ausschuss für Rohrfernleitung (AfR) erarbeitet werden.

    Rohrfernleitungen müssen regelmäßig von Prüfstellen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Prüfstelle ist jede Sachverständigenorganisation oder jede nach anderen Rechtsvorschriften zugelassene Überwachungsstelle, die auf Antrag als Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen anerkannt worden ist.

    Vertiefende Informationen

    • Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
    • Online-Antrag und Formulare

    Rechtsgrundlage

    Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV)

    • § 6 Absatz 2 Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen
    • § 9 Ausschuss für Rohrfernleitungen

    Technischen Regel für Rohrfernleitungen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung (TRFL)

    Freigabevermerk

    18.08.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

    Besuchen Sie uns auch auf:

    • *ib*facebook*ib*
    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*whatsapp*ib*
    • *ib*youtube*ib*

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
      08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag
      14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
      14.00 - 18.00 Uhr
    • und nach Terminvereinbarung

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Stellenangebote
    • Tourismus
    • Stadtwerke Haslach
    • Bürgerblatt
    • Stadtbücherei
    • Besucherbergwerk
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Cookie Einstellungen
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild

    Aktuelles

    Bürgerportal

    Tourismus

    Events

    Bücherei