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Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

    Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht.

    Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn

    • die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
    • ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis
    • Staatsangehörigkeitsbehörde Informationen zum Datenschutz

    Zuständige Stelle

    Staatsangehörigkeitsbehörde ist in

    • Landkreisen: das Landratsamt
    • kreisfreien Städten: die Stadtverwaltung
    Ausländer, Staatsangehörigkeit, Standesamtsaufsicht [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Badstraße 20a
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-90 17
    Fax (07 81) 8 05-90 07

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Einen Staatsangehörigkeitsausweis kann die zuständige Stelle nur ausstellen, wenn sie festgestellt hat, dass Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind.

    Sie prüft dazu, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit

    • erworben haben oder aber
    • wieder verloren haben.

    Verfahrensablauf

    Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten einen Onlineantrag an. Ob auch die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde einen Onlineantrag bereit hält, können Sie durch Angabe Ihres Wohnortes im Feld „Onlineantrag“ in Erfahrung bringen. Ansonsten können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises formlos beantragen.

    Wenn Sie nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
    Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörige sind, stellt die Behörde auf Antrag eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.
    Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit können Sie nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben, durch

    • Urkunden,
    • Auszüge aus den Melderegistern oder
    • andere schriftliche Beweismittel.

    Nützlich können folgende Unterlagen sein:

    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
      Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch
    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
      Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten oder Beamtinnen, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
      Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
    • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
      Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG),
      (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen beziehungsweise Meldebescheinigungen
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche:
      Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden/Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter beziehungsweise Beamtin, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Bringen Sie mit, was Sie haben. Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.

    Kosten

    51,00 EUR

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):

    • § 30

    Bundesvertriebenengesetz (BVFG):

    • § 15 Absatz 1 und 2

    Freigabevermerk

    28.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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