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Trinkwasser - Verunreinigungen melden

    Bei der öffentlichen Wasserversorgung sind die kommunalen Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dürfen
    keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

    Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
    Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.

    Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
    Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

    Die Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen oder auch der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch Trinkwasseruntersuchungen.
    Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung veranlassen.

    Zuständige Stelle

    • der örtliche Wasserversorger oder
    • der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
    • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

    Zuständiges Gesundheitsamt ist

    • das Landratsamt,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises
    Wasserversorgung, Trinkwasserüberwachung, Grundwasserschutz [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Badstraße 20
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-96 50
    Fax (07 81) 8 05-96 66
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

    • Ihren Wasserversorger
    • den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder
    • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
      Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
      • das Landratsamt oder,
      • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
      • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

    Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

    • Farbe
    • Geschmack
    • Geruch
    • allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)

    Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

    Ein Vertreter des Wasserversorgers oder des Gesundheitsamtes oder das von diesem beauftragte Laboratorien kannbei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
    Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (zum Beispiel Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

    Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

    Hinweise

    Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken beziehungsweise für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.

    Vertiefende Informationen

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Haus- und Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation auf Legionellen.
    Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".

    Eine List der in Baden-Württemberg für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen wird vom Ministerium Ländlicher Raum Internet veröffentlicht .
    Sie können die Untersuchung Ihres Trinkwassers bei einem dieser Labore (außer den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern) auch auf eigene Kosten beauftragen.

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

    Freigabevermerk

    20.08.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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