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Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung beantragen

    Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderliche Trinkwasseruntersuchungen, einschließlich der Probennahmen, dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Bezüglich der Voraussetzungen für die Zulassung verweist die Trinkwasserverordnung vom 23. Juni 2023 auf die bis dahin gültige Trinkwasserverordnung (TrinkwV a. F., § 15 Abs. 4).

    Zuständige Stelle

    Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg ist zuständig für die Zulassung von

    • Laboren mit Sitz in Baden-Württemberg oder
    • Laboren mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU, die in Baden-Württemberg tätig werden wollen, und noch nicht in einem anderen Bundesland als Trinkwasseruntersuchungsstelle zugelassen sind.

    Entscheidend ist bei mehreren Unternehmensstandorten nicht der Sitz des Unternehmens, sondern der Standort des Labors.

    Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

    Hausanschrift

    Kernerplatz 10
    70182 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 11) 1 26-0
    Fax (07 11) 1 26-22 55
    E-Mail poststelle@mlr.bwl.de
    De-Mail poststelle@mlr.bwl.de-mail.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • eine gültige Akkreditierung als Prüflaboratorium bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder einer anderen nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in der jeweils geltenden Fassung für die Durchführung der erforderlichen Prüfverfahren, einschließlich der Probennahme, für die Untersuchung von Trinkwasser nach TrinkwV
    • die Einhaltung der Vorgaben nach § 15 Absatz 1 bis 2a TrinkwV a. F.
    • Nachweise zu erfolgreichen Teilnahmen an externen Qualitätssicherungsprogrammen mindestens einmal jährlich

    Verfahrensablauf

    Das Labor beantragt die Zulassung formlos, schriftlich oder per E-Mail, beim Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg.

    Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.

    Das Ministerium prüft die Unterlagen und entscheidet über die Zulassung. Das Labor erhält einen Bescheid. Im Fall der erfolgten Zulassung wird das Labor mit Anschrift, Untersuchungsbereich und Link zur Anlage der Akkreditierungsurkunde auf der Internetseite der Akkreditierungsstelle in die auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichten Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen aufgenommen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der gültigen Akkreditierung als Prüflaboratorium für die Untersuchung von Trinkwasser, einschließlich Probennahme,
    • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen:
      für mikrobiologische Parameter, einschließlich Legionellen, beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, Außenstelle Aurich,
      für chemische Parameter bei der AQS Baden-Württemberg oder Hamburg oder einem Kooperationspartner oder beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
      Die Nachweise dürfen jeweils nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei der Durchführung mikrobiologischer Untersuchungen die Bestätigung der Anzeige beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium nach § 20 Bundesseuchengesetz beziehungsweise nach § 49 Infektionsschutzgesetz und/oder der Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums nach § 19 Bundesseuchengesetz beziehungsweise nach § 44 Infektionsschutzgesetz.

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von 350,00 EUR bis 500,00 EUR nach der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR - GebVO-MLR) vom 11.12.2018 an.

    Bearbeitungsdauer

    zwei bis vier Wochen

    Hinweise

    Nach erfolgter Zulassung muss die Trinkwasseruntersuchungsstelle dem Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg Änderungen bezüglich der Akkreditierung unaufgefordert und sofort schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
    Darüber hinaus muss die Trinkwasseruntersuchungsstelle dem Ministerium bis zum 31.12. eines jeden Jahres eine Bestätigung über die mindestens einmal jährlich erfolgreich absolvierte Qualitätssicherung durch Teilnahme an Ringversuchen ebenfalls unaufgefordert vorlegen.
    Für mikrobiologische Parameter, einschließlich Legionellen, erwartet das Ministerium eine Teilnahme an den Ringversuchen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, Außenstelle Aurich, oder dessen Partner, für chemische Parameter bei der AQS Baden-Württemberg oder Hamburg oder einem Kooperationspartner oder beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

    Vertiefende Informationen

    Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen mit Sitz in Baden-Württemberg.

    Rechtsgrundlage

    Trinkwasserverordnung (TrinkwV):

    • § 40 Zugelassene Untersuchungsstellen

    Freigabevermerk

    08.04.2026 Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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