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Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

    Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Mit dem Anerkennungsbescheid der IHK FOSA erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, mit der Sie ihren ausländischen Ausbildungsabschluss transparent machen und auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigen können, was sie gelernt haben.

    Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

    Onlineantrag und Formulare

    • IHK FOSA - Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
    • IHK FOSA - Übersicht notwendiger Unterlagen

    Zuständige Stelle

    die IHK FOSA

    IHK FOSA (Foreign Skills Approval)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist.
    • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Antragsvoraussetzungen:

    • Fehlen erforderliche Informationen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
    • Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Anschließend wird das Gleichwertigkeitsfestellungsverfahren durchgeführt.

    Hinweis: Wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bestehen, kann die zuständige Stelle einschlägige Berufserfahrung sowie Befähigungsnachweise berücksichtigen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, unterschrieben (nicht erforderlich bei digitaler Antragstellung über Anerkennung in Deutschland)
    • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern.
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
    • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
    • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
    • Lebenslauf
    • Nachweis Erwerbsabsicht
    • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie
      Dokumente in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden. Eine Übersicht deutscher Übersetzer finden sie hier.

     

    .

    Kosten

    100 - 600 EUR je nach Einzelfall

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Auf den Seiten der IHK FOSA erhalten Sie eine Liste der IHK-Ausbildungsberufe
    • Im Anerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.
    • Nähere Informationen zur Anerkennung und die Adressen der Erstanlaufstellen finden Sie im Portal des IQ-Netzwerkes Baden-Württemberg
    • Eine Übersicht der für das Anerkennungsverfahren einzureichenden Unterlagen findet sich auf der Webseite der IHK FOSA
    • Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Webseite der IHK FOSA
    • Für die Erteilung von Visa, Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitsmarktzulassungen ist die IHK FOSA nicht zuständig.

    Rechtsgrundlage

    Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

    Freigabevermerk

    24.10.2025 IHK FOSA

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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