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Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen

    Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

    • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
      • in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
      • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

    Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

    • Arbeitsmaschinen,
    • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
    • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
    • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
    • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.

    Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag (inkl. Vollmacht) KFZ-Zulassung + SEPA-Lastschriftmandat
    • Einwilligungserklärung bei unter 18 Jährigen
    • Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    • Übersicht Dienststellen KFZ-Zulassung
    • Zustellbevollmächtigung

    Zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Kfz-Bürgerbüro / Zulassung Achern [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Illenauer Allee 57
    77855 Achern
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-12 25
    Fax (07 81) 8 05-95 08
    E-Mail zulassungsbehoerde@ortenaukreis.de
    Kfz-Bürgerbüro / Zulassung Kehl [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Hafenstraße 1A
    77694 Kehl
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-12 25
    Fax (07 81) 8 05-95 08
    E-Mail zulassungsbehoerde@ortenaukreis.de
    Kfz-Bürgerbüro / Zulassung Lahr [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Raiffeisenstraße 9
    77933 Lahr
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-12 25
    Fax (07 81) 8 05-95 08
    E-Mail zulassungsbehoerde@ortenaukreis.de
    Kfz-Bürgerbüro / Zulassung Offenburg [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Badstraße 20
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-12 25
    Fax (07 81) 8 05-95 08
    E-Mail zulassungsbehoerde@ortenaukreis.de
    Kfz-Bürgerbüro / Zulassung Wolfach [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40
    77709 Wolfach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-12 25
    Fax (07 81) 8 05-95 08
    E-Mail zulassungsbehoerde@ortenaukreis.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
    • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
      • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Verfahrensablauf

    Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
    • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
    • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
      • Ihr persönliches Kennzeichen,
      • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
      • Ihre Zulassungsdokumente.
    • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei de-nen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

    Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • für Privatpersonen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • für juristische Personen/Unternehmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
    • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
    • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
    • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Kosten

    Für die Zulassung eines Anhängers werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

    Hinweise

    Keine.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen zum Online-Verfahren auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums

    Rechtsgrundlage

    § 3 Absatz 1 Satz 1 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) (Notwendigkeit einer Zulassung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.08.2019 freigegeben.

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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