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Bienenhaltung registrieren

    Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, weist darauf hin, dass Bienenhalter ihre Bienenhaltung registrieren lassen müssen.
    Dies geschieht mittels Tierhalterantrag.
    Sofern ein Bienenhalter auf Grund einer anderen registrierpflichtigen Nutztierart bereits eine HIT- Registriernummer hat, kann diese um den Betriebstyp „Bienen“ erweitert werden („Änderungsantrag“ ankreuzen).


    Die Registrierpflicht gilt ausschließlich für den Hauptwinterstandort und nicht für saisonale Wanderstandorte.
    Bisher wurden die Bienenhaltungen unter der Wohnortadresse des Imkers registriert.
    Sofern diese Adresse identisch mit dem Hauptwinterstandort ist, muss nichts Weiteres veranlasst werden.
    Eine Änderung („Änderungsantrag“ ankreuzen) ist nur dann notwendig, wenn die Bienen für die Überwinterung an einem anderen Ort stehen.
    Gibt es mehrere Hauptwinterstandorte auf verschiedenen Gemeinden, so sind diese zusätzlich unter Vergabe einer weiteren Nummer anzuzeigen.

     

    Vorgaben zur Bienenwanderung bzw. zum Zukauf von Bienen entnehmen Sie den vertiefenden Informationen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Tierhalterantrag auf Registrierung Bienenhaltung

    Zuständige Stelle

    Amtstierärztlicher Dienst [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Okenstraße 29
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-90 91
    Fax (07 81) 8 05-90 93
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Haltung von Bienen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bienenhaltung mittels Tierhalterantrag registrieren lassen. Besteht auf Grund einer anderen registrierpflichtigen Nutztierart bereits eine HIT-Registriernummer, kann diese um den Betriebstyp "Bienen" erweitert werden ("Änderungsantrag" ankreuzen).

    Fristen

    Mit Beginn der Tierhaltung

    Erforderliche Unterlagen

    Tierhalterantrag

    Kosten

    Die Registrierung der Bienenhaltung ist kostenfrei.

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    Vorgaben zu Bienenwanderungen
    Bienenbesitzer, die ihre Bienenvölker vorübergehend an einen anderen Ort verbringen (sogenanntes „Wandern“) oder Bienen zukaufen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintreffen am neuen Standort dem hierfür zuständigen Bienensachverständigen eine Gesundheitsbescheinigung gemäß § 5 Bienenseuchenverordnung für die Bienenvölker vorzulegen.
    Grundstückbesitzer oder deren Beauftragte, die auswärtigen Imkern Standorte zur Verfügung stellen, werden gebeten, die Bienenhalter auf diese Verpflichtung hinzuweisen.

    Diese Bescheinigung kann von dem für den Herkunftsort zuständigen Bienensachverständigen ausgestellt werden. Die Bescheinigung ist im Ausstellungsjahr bis zu 9 Monate lang gültig und muss vor dem 1. September ausgestellt worden sein. Dies gilt auch für Wanderungen innerhalb des Landkreises.
    Das Landratsamt weist darauf hin, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig der Vorschrift über die Vorlage der Bescheinigung zuwiderhandelt, eine Ordnungswidrigkeit nach der Bienenseuchenverordnung begeht.

    Im Ortenaukreis sind insgesamt 130 amtlich beauftragte Bienensachverständige tätig. Ihnen wurde jeweils für bestimmte Gemeinden oder Teile davon die Aufgabe der Bekämpfung von Bienenseuchen vom Landratsamt Ortenaukreis übertragen. Hierzu zählen unter anderem die Kontrolle der von den Imkern mitzuführenden Gesundheitsbescheinigungen sowie die Kontrolle des Gesundheitszustandes der Bienenvölker.

    Auskunft über die Bienensachverständigen, welche für die einzelnen Gemeinden oder Teile davon jeweils zuständig sind, erteilt das für Sie in Ihrem Landkreis zuständige Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

    Freigabevermerk

    31.10.2022 Landratsamt Ortenaukreis

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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