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Ausstellung einer Eheurkunde beantragen

    Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

    Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

    • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
    • Ort und Tag ihrer Geburten
    • Ort und Tag der Eheschließung
    • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

    Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

    Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

    • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
    • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

    Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind.

    Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

    Internationale Eheurkunde

    Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Anforderung von Urkunden

    Zuständige Stelle

    das Standesamt der Eheschließung

    Standesamt [Stadt Haslach im Kinzigtal]

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +49 (78 32) 70 61 43
    Fax +49 (78 32) 70 61 49
    E-Mail standesamt@haslach.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Verfahrensablauf

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr

    sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

    Kosten

    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
    • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Personenstandsgesetz (PStG):

    • § 57 Eheurkunde
    • § 62 Urkundenerteilung

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV):

    • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

    • §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen

    in Verbindung mit

    Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

    Freigabevermerk

    24.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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