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Grundwasserwärmepumpe - wasserrechtliche Erlaubnis beantragen

    Bei günstigen Grundwasserverhältnissen können zur Gewinnung von Wärme Grundwasserbrunnen verwendet werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Bohranzeige - Antrag
    • Bohranzeige - Merkblatt
    • Grundwasserwärmepumpe - Antrag
    • Grundwasserwärmepumpe - Merkblatt

    Zuständige Stelle

    Wasserrecht [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Badstraße 20
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-95 13
    Fax (07 81) 8 05-14 49
    E-Mail umwelt@ortenaukreis.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das Grundwasser wird dabei im Gegensatz zu den Erdwärmesonden über einen Förderbrunnen erschlossen, direkt über eine Wärmepumpe geleitet und über einen Schluckbrunnen dem Grundwasservorkommen wieder zugeführt.

    Bei einer solchen Grundwasser-Wärmepumpen-Anlage sind daher in der Regel zwei Brunnen notwendig. Förder- und Schluckbrunnen müssen in ausreichendem Abstand zueinander in Grundwasserfließrichtung liegen, um einen "Temperaturkurzschluss" und eine damit verbundene Abnahme der Wärmeentzugsleistung zu verhindern.

    Die Grundwassernutzung erfordert nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Versagungsgründe sind:

    • Das Grundstück befindet sich in den Zone I, II und III bzw. III A eines Wasserschutzgebietes.
    • Auf dem Grundstück befindet sich eine Altlast, Altlastverdachtsfläche oder schädliche Bodenveränderung.
    • Im Abstrom befindet sich eine zugelassene Anlage, die hydraulisch oder thermisch beeinträchtigt wird.

    Hinweis:
    In der weiteren Schutzgebietszone III B sind in der Regel der Bau und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen mit einem Zwischenkreislauf und Wasser als Wärmeträgerflüssigkeit möglich.

    Verfahrensablauf

    Dem Antragsteller wird empfohlen, das geplante Vorhaben mit der Wasserbehörde abzustimmen und zu klären, ob die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundwasserwärmepumpenanlage gegeben sind.

    Je nach Kenntnis der hydrogeologischen Gegebenheiten und der Grundwasserdaten kann das Wasserrechtsverfahren in zwei Schritten oder zusammengefasst in einem Schritt erfolgen.

    1. Schritt: Anzeige der Bohrung bzw. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die geplanten Pumpversuche
    2. Schritt: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Grundwasserwärmepumpe

    Sind das Grundwasserdargebot und die Zusammensetzung des Grundwassers (Schadstoffwerte, Eisen und Mangan) bekannt und für den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe geeignet, sind weitere Untersuchungen nicht erforderlich. Die Bohranzeige ist dann Bestandteil des Wasserrechtsantrags.

    Erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag

    Hinweise

    Weitere Infos zu Fragen der Energieversorgung oder Wärmepumpen allgemein siehe bei:

    Ortenauer Energieagentur GmbH
    Wasserstr. 17
    77652 Offenburg
    Tel.: 0781 924619-0
    http://www.oea-gmbh.de
    info@ortenauer-energieagentur.de

    Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.
    Charlottenstr. 24
    10117 Berlin
    Fax: 030 20833356
    http://www.waermepumpe.de
    info@waermepumpe.de

    Weitere Infos zu Planung, Genehmigungspraxis, Bau und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen siehe:
    Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen vom Umweltministerium Baden-Württemberg

    Vertiefende Informationen

    Das Land erhebt nach den § 100 bis § 104 Wassergesetz für das Zutagefördern von Grundwasser ein Wasserentnahmeentgelt (Wasserpfennig).
    Die Benutzung von Grundwasser, soweit das entnommene Wasser zu Heiz- und Kühlzwecken von Gebäuden verwendet und anschließend dem Grundwasser wieder zugeführt wird, ist vom Wasserentnahmeentgelt befreit.

    Rechtsgrundlage

    Erdaufschlüsse: § 49 WHG, § 43 WG
    Wasserrechtsverfahren: § 9 (1) Ziff. 5 WHG; § 8 (1) WHG; § 10 WHG
    Wasserentnahmeentgelt: § 100 bis § 104 WG

    Stadt Haslach im Kinzigtal

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    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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