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Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Sachstandsbericht

    Der Investitionspakt unterstützt Kommunen bei der Qualifizierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zu Orten der Integration und des sozialen Zusammenhaltes.

    Die jährlichen Sachstandsberichte dienen der Evaluation und laufenden Begleitung des städtebaulichen Vorhabens. Diese sind jährlich mit einer aussagekräftigen Darstellung des aktuellen Stands vorzulegen. Mit einem Sachstandsbericht haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Städtebauförderung Baden-Württemberg

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.

    Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Str. 4
    70174 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Regierungspräsidium Freiburg

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7
    79114 Freiburg i. Br.
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 61) 2 08-0
    Fax (07 61) 2 08-39 42 00
    E-Mail poststelle@rpf.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.8e2d5575-c624-4eb2-ac2d-2bb7380f419a.e591

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Der Bund-Länder-Investitionspakt wird seit dem Jahr 2021 nicht fortgesetzt und befindet sich in der Abwicklungsphase.

    Verfahrensablauf

    1. Sachstandsbericht

    • Die Vorlage eines Sachstandsberichtes ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie das Onlineformular.
    • Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
    • Zusätzlich benötigen Sie die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid des städtebaulichen Einzelvorhabens entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.
    • Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
    • Sollten Sie nach dem Absenden des Onlineformulars noch Änderungsbedarfe an Ihrem Sachstandsbericht oder den Anhängen feststellen, nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular „Änderungsantrag“.
    • Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

    2. Mitteilungspflichten

    Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn

    • das Erneuerungsgebiet festgelegt oder geändert wird (mit Lageplan),
    • weitere Fördermittel beantragt oder erhalten werden beziehungsweise . sich relevante Angaben ändern,
    • der Zuwendungszweck oder andere Bewilligungsvoraussetzungen sich ändern oder entfallen,
    • der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann oder sich geförderte Ausgaben verringern,
    • geförderte Gegenstände nicht mehr zweckentsprechend genutzt oder benötigt werden,
    • die Bewilligung nicht oder nur teilweise im Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wird.

    Fristen

    Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.

    Erforderliche Unterlagen

    Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

    • Ausgaben- und Finanzierungsplan
    • Planunterlagen (Grundrisse, Rahmenpläne, et cetera)

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

    Vertiefende Informationen

    Informationen zum Städtebauförderungsprogramm des Landes

    Informationen zum Mein Unternehmenskonto

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR)

    Freigabevermerk

    19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
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    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

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    • Donnerstag
      14.00 - 18.00 Uhr
    • und nach Terminvereinbarung

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