Einstellungen & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Barrierefreiheit

Einstellungen

  • Kontrast umschalten
  • Schriftgröße

    Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Über die Tastatur:

    [Strg]-[+] Schrift vergrößern

    [Strg]-[-] Schrift verkleinern

    [Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

    Oder mit [Strg] und Ihrem Mausrad.

Farbanpassungen Filter zurücksetzen

  • Kontrast
  • Sättigung
  • Helligkeit
  • Blaufilter
  • Graumodus
  • Farbschwächen
    • Rotschwäche-Modus
    • Grünschwäche-Modus
    • Blauschwäche-Modus

Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

  • Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Haslach (Link zur Startseite)
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • Bürgerblatt
    • Veranstaltungen
    • Marktkalender
    • Stellenausschreibungen
  • Rathaus & Service
    • Bürgerportal
      • Dienstleistungen
    • Ansprechpartner
    • Ämterübersicht
      • Bürgermeister
      • Hauptamt und Personalverwaltung
      • Bürgeramt
      • Grundbucheinsichtstelle
      • Standesamt
      • Baurechtsbehörde
      • Bauverwaltung und Stadtentwicklung
      • Immobilienverwaltung
      • Kultur, Marketing & Tourismus
      • Kämmerei
      • Stadtkasse
      • Steuern
      • Forstverwaltung
    • Politik & Verwaltung
      • Bürgermeister
      • Ratsinformationssystem
      • Ortsteile
      • Wahlen
      • Ortsrecht
      • Ausschreibungen
        • Öffentliche Ausschreibungen
        • Beschränkte Ausschreibungen
        • Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung
      • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
      • Steuern, Gebühren & Beiträge
    • Heiraten in Haslach
    • Hallen & Veranstaltungsräume
      • Stadthalle
      • Dorfgemeinschaftshaus
      • Markthalle
      • Bürgersaal
      • Haus der Musik
      • Coworking Space
      • Eichenbachsporthalle
      • Jahnsporthalle
      • Schulturnhalle/Gymnastikraum
      • Silberseehütte
      • Grillhütte Rebwäldele
    • Stadtarchiv
      • Historischer Abriss
      • Aufgaben
      • Benutzung & Service
      • Bestände
      • Veröffentlichungen
    • Friedhof
    • Abfallbeseitigung
  • Leben in Haslach
    • Bauen & Wohnen
      • Bauleitplanung
        • Bebauungspläne
        • Flächennutzungsplan
      • Baugenehmigung
      • Stadtentwicklung
        • Innenentwicklung
        • Wohnbaugebiete
        • Denkmalgeschützte Altstadt
      • Bodenrichtwerte
      • Städtische Wohnungen
      • Windenergie
    • Kindergärten
      • Kath. Stadtkindergarten Haslach
      • Kath. Kindergarten Arche Noah
      • Waldkindergarten Haslach
      • Kinderkrippe Gassenhüpfer
      • KITA Schwarzwaldkind
    • Schulen & Bildung
      • Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum
      • Carl-Sandhaas-Schule
      • Musikschule
      • VHS
      • Stadtbücherei & BIG
        • Stadtbücherei
          • Rund ums Ausleihen
          • Katalog und Konto
          • OnleiheRegio
          • Zeitungen und Zeitschriften
          • filmfriend
          • Munzinger Archiv
          • Brockhaus Enzyklopädie
          • Stadtbücherei-App
        • Bibliothek der Generationen
          • BIG-Ausleihen
          • BIG - FAQs
    • Jugend & Soziales
      • Religionsgemeinschaften
        • Katholische Kirchengemeinde Haslach
        • Ev. Kirchengemeinde
        • Neuapostolische Kirche
        • Jehovas Zeugen
        • DiTiB
        • Pfingstgemeinde Maranata
      • Pflege & Demenz
      • Integrationsarbeit
      • Kommunale Jugend- & Sozialarbeit
        • Schulsozialarbeit am Bildungszentrum
        • Offene Jugendarbeit
        • Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit
    • Vereine
    • Businessinfo
      • Zahlen und Fakten
      • Weiche Standortfaktoren
  • Tourismus & Kultur
  • Stadtwerke Haslach
  • Startseite
  • Rathaus & Service
  • Bürgerportal
  • Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

    Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

    Zuständige Stelle

    • jedes Amtsgericht,
    • jede Notarin oder jeder Notar
    • das örtliche Standesamt oder
    • das örtliche Jugendamt
      Jugendamt ist,
      • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
      • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Amtsgericht Wolfach

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40
    77709 Wolfach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 78 34) 8 65 15-0
    Fax (0 78 34) 8 65 15-2 85
    E-Mail Poststelle@AGWolfach.JUSTIZ.BWL.de
    Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.83de5cc9-8bcb-4207-bb1f-951b08f65ca6.11b0
    Beistandschaften Offenburg [Landratsamt Ortenaukreis]

    Hausanschrift

    Badstraße 20
    77652 Offenburg
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (07 81) 8 05-14 62
    Telefon (07 81) 8 05-14 63
    Fax (07 81) 8 05-97 02
    Standesamt [Stadt Haslach im Kinzigtal]

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +49 (78 32) 70 61 43
    Fax +49 (78 32) 70 61 49
    E-Mail standesamt@haslach.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
    • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
    • Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.

    Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.

    Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.

    Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind selbst zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise das Kind bereits volljährig ist oder ein Gericht der Mutter das Sorgerecht entzogen hat. Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt das die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, zum Beispiel der Vormund oder Pfleger. Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren ist sowohl die Zustimmung des Kindes als auch der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters notwendig.

    Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.

    Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über

    • die Anerkennung der Vaterschaft und
    • die Zustimmungserklärung der Mutter.

    Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.

    Fristen

    Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.

    Erforderliche Unterlagen

    • für die Erklärung des Vaters:
      • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
        • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
        • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
    • für die Zustimmung der Mutter:
      • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
      • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
        • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
        • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
    • für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
      • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
      • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
      • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter

    Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei

    bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig

    Hinweise

    Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.

    Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

    Rechtsgrundlage

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

    • § 1592 Vaterschaft
    • §§ 1594 - 1598 Anerkennung der Vaterschaft

    Personenstandsgesetz (PStG):

    • § 44 Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

    Freigabevermerk

    17.03.2026 Justizministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg

    Stadt Haslach im Kinzigtal

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadt Haslach im Kinzigtal
    Am Marktplatz 1
    77716 Haslach im Kinzigtal
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@haslach.de
    Telefon (0 78 32) 7 06-0
    Fax (0 78 32) 7 06-1 19

    Besuchen Sie uns auch auf:

    • *ib*facebook*ib*
    • *ib*instagram*ib*
    • *ib*whatsapp*ib*
    • *ib*youtube*ib*

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
      08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag
      14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
      14.00 - 18.00 Uhr
    • und nach Terminvereinbarung

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Stellenangebote
    • Tourismus
    • Stadtwerke Haslach
    • Bürgerblatt
    • Stadtbücherei
    • Besucherbergwerk
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Cookie Einstellungen
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild

    Aktuelles

    Bürgerportal

    Tourismus

    Events

    Bücherei